Grünzone in Industriegebiet
Archiv: 18. Februar 2001
Interpellation der L20/SP Fraktion
Die Grünzonen umfassen, innerhalb der Baugebiete, unüberbaute Flächen. Diese Freiflächen sollen erhalten oder geschaffen werden und dienen insbesondere zur Trennung von Wohn- und Industriegebieten. Geregelt werden sie durch die Grünflächenziffer, welche in der Industriezone mind. 0.20 beträgt. (Bau- und Zonenreglement Art. 13)
An der Allmendstrasse sind Wohn- und Industriegebäude bunt gemischt. In den vergangenen Jahren wurde, in diesem Gebiet, bei verschiedenen Gewerbeliegenschaften die Umgebung verändert. Des öftern wurden Grünflächen versiegelt. Mit dem Bau der neuen Allmendstrasse wird noch mehr Grün- und Erholungsfläche weichen müssen. Daher ist es besonders wichtig auf die Grünzonen zu achten.
Wir bitten den Gemeinderat, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:
- Wie gross sind die Grünzonen der beiden Gewerbebetriebe "Wostrag" und "Uni-fors" an der Allmendstrasse und entsprechen sie den geltenden Bauvorschriften?
- Liegen für alle Umgebungsmassnahmen die notwendigen Bewilligungen bzw. Genehmigungen vor ?
- Wie werden bei Nachverdichtungen die Grünflächenanteile kontrolliert?
- Was unternimmt der Gemeinderat, damit die Grünzonen erhalten bleiben, beziehungsweise um Fehlentwicklungen zu korrigieren?
