Dringliches Postulat betreffend die Sicherstellung eines verfassungskonformen Einbürgerungsverfahrens
Archiv: 3. September 2003
von Peter Lerch, namens der GB-Fraktion
Wir bitten den Regierungsrat, durch Weisung oder Verordnung dafür zu sorgen, dass die Erteilung des Gemeindebürgerrechts verfassungskonform erfolgt.
Begründung: Gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 9. Juli 2003 bedürfen ablehnende Entscheide über Einbürgerungen einer Begründung. Da beim Urnenverfahren eine Begründung nicht möglich ist, ist es bei Einbürgerungsentscheiden nicht mehr zulässig. Das Bundesgericht hat zur Zulässigkeit von Einbürgerungen durch Gemeindeversammlung oder Parlament keine Stellung bezogen. Auf jeden Fall müssen diese Gremien aber auch der Begründungspflicht nachkommen. Eine nachträgliche Erschliessung der Ablehnungsgründe kann nicht zuverlässig erfolgen und genügt deshalb nicht. Um der Begründungspflicht nachzukommen, bedarf es deshalb eines begründeten Ablehnungsantrages für die Abstimmung über ein Einbürgerungsgesuch in einer Gemeindeversammlung oder im Parlament.
