Interpellation Horw: Umgang mit Reklamebewilligungen
Archiv: 11. November 2004
von Esther Jost für die L20/SP Fraktion Horw
Der Horwer Ortskern ist im Bau. Der Verkehr stockt, der Lärm strapaziert die Nerven und die Freude über das Projekt hält sich in Grenzen. Trotzdem gilt es, vorwärts zu blicken. Wenn der Ortskern steht, verspricht man sich neue Geschäfte in Horw und wer Geschäfte machen will, will werben.
Damit Horw nicht willkürlich und planlos mit Werbung zugepflastert wird, so wie es beispielsweise im Krienser Mattenhof der Fall ist, ist eine Überprüfung des bisherigen Reklamebewilligun-gen-Verfahrens notwendig. Bereits heute scheint ein Wildwuchs beim Stellen von Reklame sichtbar. Oft ist unklar, ob überhaupt eine Bewilligung für feste oder temporäre Plakatstellen vorliegt.
Es bestand zwar die Reklameverordnung des Regierungsrats vom 3. Juni 1997, welche aber per 1. Januar 2001 aufgehoben wurde. Seither liegt die Zuständigkeit zur Erteilung von Reklamebewilligungen beim Gemeinderat.
Möchte man nun wissen, nach welchen Kriterien in Horw entschieden wird, findet man «Ergänzende Richtlinien für die Bewilligung von Reklamefahnen» und «Richtlinien für die Bewilligung von Plakatstellen». Beide Papiere enthalten nur rudimentäre Angaben über die Ausmasse der Werbung. Auch scheinen diese Richtlinien in Horw nicht bei allen Bewilligungen gleich angewendet zu werden.
Wir bitten den Gemeinderat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Nach welchen Kriterien werden Orts-, Denkmal- und Landschaftschutz in die Entscheidung bei einem Reklamegesuch einbezogen?
- Nach welchen Kriterien werden öffentliche Reklamestandorte (Strassenrand, Kreisel) an Private vergeben?
- Wurde bei der Bewilligung von Strassenreklame auf Kreiseln die Verkehrssicherheit angemessen berücksichtigt?
- Wie werden die Werbe-Gebühren für Reklame auf öffentlichem Grund festgelegt und an wen müssen sie entrichtet werden?
- Wem obliegt die Kontrolle von nicht bewilligter Reklame und wie häufig wird diese durchgeführt?
- Wie wird mit wild gestellten Werbeträgern umgegangen?
- Welche Kriterien werden bei Anfragen zu Leuchtreklamen, Reklamesäulen als Entscheidungsgrundlage beigezogen?
