Grüne Vorstösse im Stadtparlament Luzern - Archiv 2006

In Handschellen abführen lassen per Telefonbestellung

Archiv: 27. November 2006

Schriftliche Anfrage von Philipp Federer

Y. E. K., Marokkaner, war am 13. August 2006 auf dem Weg nach Hause. Plötzlich hielt ein Polizeiauto an. Zwei Polizisten (insgesamt waren vier Polizisten anwesend) rannten auf ihn zu, zogen ihm grob Handschellen an und führten ihn ins Polizeiauto. Im Auto fragte er ahnungslos, was denn eigentlich los sei. Die Antwort von Herrn K. lautete: "Sie wissen schon, was Sie gemacht haben!" Von 9.30 bis 12.00 Uhr wurde Y. E. K. auf dem Posten befragt. Dabei stellte sich heraus, dass eine Person telefonisch der Polizei gemeldet hatte, sie hätte eine Person gesehen, die vermutlich eine Scheibe bei einem Mercedes eingeschlagen habe. Diese Person trage eine dunkle Jacke. Nach einer Rückfrage bei der "Augenzeugin" wurde Y. E. K. nach zweieinhalb Stunden nach Hause entlassen. Beim Verhör drohte Polizist K. mit dem Ausweisentzug.

Am 25.8.06 schrieb Y. E. K. eine Beschwerde an Herrn Segmüller mit Kopie an die Sicherheitsdirektorin. Am 28.8. erhielt der unschuldig Festgenommene eine Eingangsbestätigung. Trotz telefonischer Nachfrage vor über 18 Tagen erhielt er bis am 26.11.06 keine Antwort und auch keine Entschuldigung.

M. J. wurde am 29.10.06 aus dem Taxi heraus verhaftet, in Handschellen abgeführt und mehrere Stunden verhört. Die Verhaftung erfolgte anhand eines Telefonanrufes an die Polizei. M. J. hatte einen Streit mit einem Bekannten. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass M. J. vom Telefonierenden die Treppe runtergestossen wurde und sich am gleichen Tag noch von der Notfallhilfe Permanence behandeln lassen musste. Der Arzt diagnostizierte Wunden infolge eines Treppensturzes, und der Täter gab auch einmal zu, dass er gestossen habe. Die Polizei reagierte jedoch auf den Telefonanruf des Täters und führte das Opfer ab.

Beide Vorfälle werfen Fragen auf bezüglich der Polizeipraxis.
  1. Wann sind Festnahmen mit Handschellen rechtlich gerechtfertigt?
  2. Sollten nicht aufgrund dubioser Vermutungen - der Marokkaner könnte es gewesen sein - Anschuldigungen mit Sorgfalt behandelt werden? Y. E. K. hätte sich auch ohne Handschellen ausgewiesen und ausgesagt. Die Angelegenheit wäre damit erledigt gewesen.
  3. Streitereien haben meistens zwei Parteien. Weshalb wird der anrufenden Partei das Vertrauen geschenkt?
  4. Weshalb werden Befragungen nicht an Ort und Stelle durchgeführt?
  5. Wäre eine Befragung auf dem Polizeiposten ohne Handschelleneinsatz auch möglich?
  6. In welchen Fristen werden einfache Beschwerden beantwortet respektive offensichtliche Fehler entschuldigt?
Für die klärende Beantwortung der Fragen danke ich dem Stadtrat.