Zu den Auswirkungen der neuen Skos-Richtlinien auf die städtischen SozialhilfebezügerInnen
Archiv: 8. Januar 2007
Interpellation Hans Stutz namens der G/JG-Fraktion
Am 1. Juli 2005 traten auch im Kanton Luzern bei der Bemessung der Sozialhilfegelder die neuen Skos-Richtlinien in Kraft. Die BefürworterInnen der neuen Richtlinien behaupten, dass diese - gegenüber früher - mehr auf die Eigenverantwortung der BezügerInnen setzen. Sie setzten durch, dass das Skos-Existenzminimum verringert wurde, allerdings wurde den Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern versprochen, dass sie entweder Integrationszulagen erhalten oder ihnen ein Einkommensfreibetrag zustehe. Diese Bestimmung setzt allerdings voraus, dass die notwendigen Bildungs- und Beschäftigungsprogramme vorhanden sind.
Bei der Ausgestaltung der neuen Bestimmungen interpretierte der Kanton Luzern die Skos-Richtlinien zu Ungunsten der SozialhilfebezügerInnen. Die Integrationszulage beträgt nur zwischen 100 bis 200 Franken, der Einkommensfreibetrag wurde auf 100 bis 500 Franken (Abstufung gemäss kantonseigener Tabelle) festgelegt. (Skos sah einen Freibetrag von bis 700 Franken vor).
Die Auswirkungen auf die SozialbezügerInnen sind bis anhin noch nicht erforscht worden. In der Wochenzeitschrift "Facts", Ausgabe vom 23. November 2006, erschien folgende kurze Meldung:
Der Kanton Zürich spart Sozialhilfe - trotzdem gibt er 354,5 Millionen aus. Den Steuerzahler mags freuen, den Fürsorgeempfänger frustriert es: «Knapp zwei Drittel aller Zürcher Sozialhilfefälle haben heute weniger Geld zur Verfügung als noch vor einem Jahr», sagt Ruedi Hofstetter, Chef des Sozialamts des Kantons Zürich. Hofstetter bestätigt Recherchen von FACTS, wonach 63,7 Prozent der insgesamt rund 30 000 Sozialfälle nicht vom Anreizsystem der neuen Skos-Richtlinien (Schweizerische Konferenz der Sozialhilfe) profitieren. Sie erhalten weder Integrationszulagen für gemeinnützige Arbeit noch einen Einkommensfreibetrag von bis zu 600 Franken (zuvor wurde der ganze Lohn mit der Sozialhilfe verrechnet). Wer sich anstrengt, wird belohnt: Mit dieser Losung waren die Zulagen in den letzten zwölf Monaten von den meisten Kantonen eingeführt worden. Dafür wurde das Existenzminimum gesenkt: bei einer Einzelperson von 1030 auf 960 Franken im Monat. Nur die, die sich nicht anstrengen, obwohl sie könnten, würden bestraft, so der Skos-Tenor im Vorfeld der Einführung. Sind zwei Drittel der Sozialhilfebezüger demnach Drückeberger? «Nein», sagt Hofstetter. «Die grosse Mehrheit ist nicht faul.» Es gebe eben erst für ein Drittel die Möglichkeit, in den Genuss von Zulagen zu kommen. Für Hofstetter ist klar: «Es braucht noch mehr Angebote bei den Bildungs- und Beschäftigungsprogrammen.» (...)
Fragen:
- Wie viele SozialhilfebezügerInnen haben in der Stadt Luzern im Jahr 2005 ab 1. Juli und wie viele haben 2006 Sozialhilfe bezogen? Wie viele davon haben weniger bezogen, als ihnen vor der Änderung der Skos-Richtlinien zustand bzw. zugestanden wäre?
- Wie gross ist der Anteil jener, die in der Stadt Luzern überhaupt nicht in den "Genuss" des Anreizsystems kommen konnten, da die notwendigen Bildungs- und Beschäftigungsprogramme nicht bereitstanden?
- Was gedenkt der Stadtrat zu unternehmen, dass in kurzer Zeit für alle interessierten SozialhilfebezügerInnen, die in der Stadt Luzern wohnhaft sind, Angebote in den Bildungs- und Beschäftigungsprogrammen bereitstehen?
- Wie will der Stadtrat darauf reagieren, dass der Kanton viel zu wenige Bildungs- und Beschäftigungsplätze bereitstellt?
- Falls diese notwendigen Angebote nicht in absehbarer Zeit zur Verfügung gestellt werden können: Denkt der Stadtrat daran, bei den zuständigen Stellen vorstellig zu werden, um das Skos-Existenzminimum nach oben anzupassen?
