Grüne Vorstösse in Agglomeration und Gemeinden - Archiv 2007

Dringliche Interpellation betreffend "Steueraffäre" Emmen

Archiv: 24. Januar 2007

Dringliche Interpellation der SP/Grüne-Fraktion

Nach Bekanntwerden der "Steueraffäre" im Januar 2005 ist im Einwohnerrat eine Dringliche Interpellation (04/05) zur Klärung von verschiedenen Fragen eingereicht worden. Die Antwort des Gemeinderates lag in der R+GPK-Sitzung vom 18. Januar 2005 vor. Der Gemeinderat wurde in dieser Sitzung darauf hingewiesen, dass einige Antworten nicht schlüssig seien und zum Teil nicht stimmen könnten und er wurde aufgefordert, die Beantwortung der Interpellation noch einmal zu überarbeiten. Eine solche Überarbeitung fand nicht statt, lediglich die Behauptung, die R+GPK habe den Vorgang geprüft und für gut befunden, wurde gestrichen. Im Rat selber wurde dann auch noch eingeräumt, dass auch der Regierungsstatthalter entgegen dem schriftlichen Wortlaut der Antwort das Geschäft nicht abgesegnet habe.

Das Strafverfahren nimmt seinen Lauf und wird wohl noch längere Zeit nicht definitiv abgeschlossen werden können. Die bereits vor zwei Jahren eingesetzte Sonderprüfgruppe der R+GPK muss ihre Arbeit so rasch als möglich aufnehmen, um den politischen Schaden in Grenzen zu halten.

Noch schneller kann und muss der Gemeinderat aber zu Unstimmigkeiten in der Antwort auf die Interpellation 04/05 Stellung nehmen, die bis heute unkorrigiert geblieben sind:
  1. Warum wurde der Steuerpflichtige nicht auf den Rechtsweg verwiesen, was zum Zeitpunkt der Neuveranlagung problemlos möglich gewesen wäre?
  2. In der Antwort des Gemeinderates wird wiederholt von "Rektifizierung" der Steuerveranlagung gesprochen. Im Verwaltungsverfahren gibt es aber nur die Revision oder die Wiedererwägung. Wie stellt sich der Gemeinderat heute zum Instrument der "Rektifizierung"?
  3. Ausdrücklich wurde damals betont, dem Steueramt seien keine Weisungen erteilt worden und es sei keine rechtswidrige Beeinflussung erfolgt. Dies obwohl mit Gemeinderatsbeschluss festgelegt worden war, dass eine Neuveranlagung zu erfolgen hätte und wie diese aussehen müsse. Welchen Stellenwert haben Gemeinderatsbeschlüsse personalrechtlich im Allgemeinen? Steht es im Ermessen der Gemeindeangestellten, ob sie Gemeinderatsbeschlüsse umsetzen wollen oder nicht?
  4. In der Beantwortung der Interpellation 04/05 wurde suggeriert, dass Steueramt und Gemeinderat zwar "nach intensiven Diskussionen" aber doch im Einvernehmen gehandelt hätten, und dass der damalige Finanzdirektor Josef Unternährer "abwesend" gewesen sei. Nun werden bereits damals geäusserte dringende Vermutungen bestätigt, dass sich sowohl Seppi Unternährer als auch Ueli von Gunten gegen den Entscheid aktiv zur Wehr gesetzt haben. War die damalige Antwort des Gemeinderats korrekt?
  5. Der Gemeinderat führte damals aus, dass es sich um einen absolut normalen Ablauf eines Steuerveranlagungsverfahrens gehandelt habe, wie es immer wieder vorkommen könne. Verschiedene Gemeinderäte haben zudem im Anschluss an die damalige Einwohnerratssitzung in Medieninterviews betont, alles sei korrekt gelaufen und sie würden jederzeit wieder genau gleich handeln. Wie stellt sich der Gemeinderat heute zu diesen Aussagen?