Grüne Vorstösse im Stadtparlament Luzern - Archiv 2007

Für eine Reduktion der Bürgerrechtsgebühren

Archiv: 29. Januar 2007

Postulat von Hans Stutz namens der G/JG-Fraktion

Auf den 1. Januar 2006 hat der Bund das neue Bürgerrechtsgesetz in Kraft gesetzt, was unter anderem eine Aufhebung der bis anhin bestehenden Einkaufssummen brachte. Seither können die Behörden "für ihre Entscheide höchstens Gebühren erheben, welche die Verfahrenskosten decken" (Art. 38 Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts).

Die Einführung der neuen Regelung hat nun der Stadtrat zur Gelegenheit genommen, die Einbürgerungsgebühren dermassen zu erhöhen, dass der Stadt jährlich rund 100 000 Franken Mehreinnahmen entstehen. In der Tat: Gemäss Rechnung hat die Stadt Luzern 2005 insgesamt 103 750 Franken - mit Gebühren 52 050 Franken, mit den Einkaufssummen 51 700 Franken - eingenommen. Gemäss Voranschlag will er 2007 aus den Gebühren allein 190 000 Franken einnehmen.

Die Gebühreneinnahmen sollen also mehr als verdreifacht werden. Ein solcher Entscheid ist unsozial, da damit minder verdienende Einbürgerungswillige unverhältnismässig mehr belastet werden. Die neue Regelung ist umso störender, als es der Stadtrat hingenommen hat, dass die Behandlungsdauer bei Einbürgerungen seit Herbst 2000 massiv angewachsen ist. Mit einer Behandlungsdauer von über zwei Jahren (vom Zeitpunkt der Einreichung bis zur Behandlung im Grossen Stadtrat) ist die Stadt noch lange entfernt von einer normalen Behandlungsdauer, wie sie der Regierungsrat in einem Entscheid vom 22. November 2006 definiert hat: "Allgemein zeigt sich, dass eine Dauer des Einbürgerungsverfahrens auf Gemeindestufe von bis zu ungefähr einem Jahr als normal gilt. Drei Jahre sind schon als lange zu bezeichnen, jedenfalls wenn es nur um die Dauer der ersten Stufe des Verfahrens, d. h. vorab der Erteilung des Gemeindebürgerrechts, geht."

Der Stadtrat wird deshalb aufgefordert, die heute gültigen Bürgerrechtsgebühren sofort um mindestens 66,66 Prozent zu senken.