Grüne Vorstösse im Kantonsparlament Luzern - Archiv 2007

Weniger Einschränkungen beim Förderprogramm für thermische Solaranlagen

Archiv: 27. März 2007

Postulat von Patrick Graf

Wir fordern den Regierungsrat auf, beim Förderprogramm für thermische Solaranlagen, welches am 1. April 2007 anläuft, auf allzu restriktive Einschränkungen zu verzichten:
  • Förderbeiträge sollen auch für Neubauten möglich sein.
  • Auf eine Begrenzung der maximalen Fläche auf 30 m2 soll bei Mehrfamilienhäusern und zusammengehörenden Siedlungen verzichtet werden.
  • Auf den zwingenden Heizwärmenachweis nach SIA 380/1 für Solaranlagen mit Heizungsunterstützung soll verzichtet werden.
Begründung:
  1. Die momentan vorgesehene Begrenzung der Förderbeiträge auf ältere Bauten (Baujahr 2000 oder älter) ist kaum zu begründen und macht keinen Sinn: Gerade bei Neubauten ist der Einbau einer thermischen Solaranlage am effizientesten und am kostengünstigsten und daher am sinnvollsten.
  2. Die geplante Begrenzung der maximalen Sonnenkollektorfläche auf 30 m2 ist z. B. für Einfamilienhäuser sicher sinnvoll. Für grössere Mehrfamilienhäuser und zusammengehörende Siedlungen macht diese Begrenzung aber zum Teil keinen Sinn. Sie kann sogar kontraproduktiv sein, wenn dadurch eine einzelne (günstigere) Anlage in mehrere Anlagen aufgeteilt wird.
  3. Für Solaranlagen mit Heizungsunterstützung wird momentan der Nachweis des Heizwärmebedarfs für Neubauten gemäss SIA 380/1 verlangt. Dies widerspricht einerseits der Einschränkung, dass nur Anlagen bei Altbauten gefördert werden sollen. Andererseits können die Kosten für diesen Nachweis schnell einen grösseren Teil der Fördergelder wieder zunichte machen.
Mit den momentan vorgesehenen Einschränkungen ist das Förderprogramm für thermische Solaranlagen sehr restriktiv. Dies könnte dazu führen, dass viele Projekte gar keine Förderbeiträge erhalten können und damit eventuell gar nicht realisiert werden. Der Nutzen dieses Förderprogrammes wird damit unnötigerweise geschmälert. Dies widerspricht aber dem Sinn der vom Grossen Rat überwiesenen Bemerkung zum Planungsbericht Energie.

Mit der zwingend vorgeschriebenen Beratung durch die Energieberatung des Kantons Luzern kann besser und einfacher erreicht werden, dass keine «unsinnigen» Projekte finanziert werden.