Grüne Vorstösse im Stadtparlament Luzern - Archiv 2007

Weniger Anreize für neue Parkplätze und mehr Mittel für den öffentlichen Verkehr.

Archiv: 14. Mai 2007

Motion von Philipp Federer, namens der G/JG-Fraktion, und Andreas Wüest, namens der SP-Fraktion

Die Stadt Luzern kennt verschiedene Spezialfinanzierungskonten. Mittels des Reglements über die Gebühren für das zeitlich beschränkte Parkieren werden die Spezialfinanzierungen öffentlicher Verkehr, Parkplätze und der Alifonds versorgt. Es fällt auf, das Konto zur Spezialfinanzierung des öffentlichen Verkehrs hat kaum Reserven und könnte mehr Geldmittel gebrauchen. Auf hohem Niveau wächst dagegen der Kontostand zur Spezialfinanzierung von Parkplätzen. Die prozentuale Zuweisung zu den Konten ist nicht mehr aktuell. Mit der Überarbeitung der Parkraumbewirtschaftung (hängige Motion 225) soll gleichzeitig der Zuteilungssatz verändert werden. Für einen nachhaltigeren Weg ist die Spezialfinanzierung Parkplätze weniger zu alimentieren, dafür sind mehr Mittel für den öffentlichen Verkehr vorzusehen.

Kontostand perSpezialfinanzierung
öff. Verkehr (2280.14)
Spezialfinanzierung
Parkplätze (2280.13)
Einlage in Spezialfinanzierung
Parkplätze (2036.14)
31.12.03900 683.003 260 623.13387 469.52
31.12.04907 438.103 529 718.29453 154.11
31.12.05466 081.553 953 054.74377 014.15
31.12.06469 577.154 258 899.51428 746.42

Betrachten wir den Kontostand jeweils per Ende Jahr, so verhält sich das Vermögen folgendermassen. Bei der "Spezialfinanzierung öffentlicher Verkehr" sank das Vermögen stark. Das Konto benötigt mehr Einlagen. Der ÖV muss zudem aus der übrigen Staatskasse finanziert werden, weil er nicht selbst tragend ist. Eine finanzielle Verbesserung würde die allgemeine Rechnung entlasten.

Dagegen nimmt das Konto "Spezialfinanzierung Parkplätze" laufend zu. In den letzten vier Jahren ist dieses Vermögen um fast eine Million gestiegen. Die Einlagen betrugen insgesamt ca. 1,646 Millionen Franken. Das bedeutet, in vier Jahren wurden nur knapp 0,646 Millionen benötigt, pro Jahr keine 162 000.- Franken. Die Einlagen übertreffen klar die Ausgaben.

Eine Senkung der prozentualen Zuweisung in das Konto "Spezialfinanzierung Parkplätze" ist möglich und angebracht. Mit der Annahme der Motion 225 "Änderung der Parkraumbewirtschaftung - für eine echte Anwohnerbevorzugung, weniger Suchverkehr und mehr Ruhe in den Quartieren" würden zusätzliche Mittel generiert. Eine Umlagerung zu Gunsten der Spezialfinanzierung öff. Verkehr ist gemäss unserer Ansicht erwünscht. Wir möchten weniger Anreize für neue Parkplätze erzielen und mehr Mittel dem öffentlichen Verkehr zuführen. Die Umsetzung dieses Anliegens ist bloss buchhalterisch und mit der vorgeschlagenen Reglementsänderung leicht zu erreichen.

Lösungsansatz:
Die Prozentzahl beim Artikel 10, Absatz 2, Linea a ist von 65 auf 80% zu erhöhen.
Die Prozentzahl beim Artikel 10, Absatz 2, Linea b ist von 25 auf 10% zu senken.

Warum auf 10%? Mit 10% sind die durchschnittlichen Ausgaben durch die Einnahmen garantiert. Für einmalige und grössere Vorhaben hat das Kontovermögen genügend Ausgleichsreserven, nämlich über 4,25 Millionen Franken. Eine grosse Aufwendung zu Lasten der "Spezialfinanzierung Parklätze" war vor ca. 9 Jahren mit der Einrichtung des Parkleitsystems. Das Parkleitsystem ist erfolgreich installiert und finanziert, wodurch dieser Zweck erfüllt ist.

Die Fraktionen der Grünen und Jungen Grünen und der SP verlangen eine Änderung des Reglements gemäss dem vorliegenden Vorschlag.


Anhang:
Systematische Rechtssammlung Nr. 6.3.1.1.3
Reglement über die Gebühren für das zeitlich beschränkte Parkieren

Der abgeänderte Artikel lautet wie folgt:
Art. 10 Verwendung der Parkgebühren
1 Die Einnahmen aus den Parkgebühren werden verwendet für:
a. Unterhalt und Betrieb der öffentlich benutzbaren Parkflächen für Motorfahrzeuge und Fahrräder;
b. Aufwendungen für die Kontrolle des Parkierens, für die Anschaffung, die Installation und den Unterhalt der dafür notwendigen Einrichtungen sowie für das Ausscheiden und Kennzeichnen der entsprechenden Parkflächen.
2 Der nach Belastung der Ausgaben für die Verwendungszwecke gemäss Abs. 1 verbleibende Restbetrag wird wie folgt verwendet:
a. 80 % des Restbetrages für die Finanzierung des städtischen Anteils an die Verkehrsbetriebe Luzern;
b. 10 % für Erstellung, Ausbau, Erneuerung von Parkraum und die damit verbundene umweltfreundliche Gestaltung von Verkehrsraum und Trottoirs, die Subventionierung von öffentlich benutzbaren Abstellflächen für Motorfahrzeuge und Fahrräder und die Finanzierung eines Parkleitsystems;
c. 10 % zur Äufnung eines Fonds zur Attraktivierung der Innenstadt als Marktplatz.