Grüne Vorstösse im Stadtparlament Luzern - Archiv 2007

Was würde die 5. IVG-Revision die Stadt Luzern kosten?

Archiv: 18. Mai 2007

Interpellation von Katharina Hubacher, namens der G/JG-Fraktion

Der Begriff "Invalidität" kommt vom Lateinischen "invalidus" und heisst so viel wie "unwertig" oder wertlos. Leider wird dieser diskreditierende Begriff weiterhin verwendet. Doch dies ist nicht der einzige negative Aspekt der 5. IV-Revision.

Im heute geltenden Gesetz sind die Prioritäten der Invalidenversicherung klar: In jedem Fall wird zuerst die Eingliederung geprüft. Erst dann wird über einen Rentenanspruch entschieden. Es ist uns ein Anliegen hier festzuhalten, dass die grosse Mehrzahl der Menschen mit Behinderung sehr gerne in den Arbeitsprozess integriert werden möchte. Der Arbeitsmarkt hat sie jedoch zunehmend ausgesondert, anstatt sich für deren Integration aktiv einzusetzen. Der Nationalrat hat es abgelehnt, dass sich der Bund und die privaten ArbeitgeberInnen für Arbeitsplätze für Menschen mit reduzierter Arbeitsfähigkeit verpflichten. Im Gesetz bleibt offen, mit welchen Massnahmen beruflich geschwächte Menschen wieder leistungsfähig gemacht werden sollen.

Obwohl das Ziel der 5. IV-Revision, die Neurenten um 20% zu verringern, bereits mit der 4. Revision mehr als erreicht wurde, ist anzunehmen, dass aufgrund der neuen IV-Revision mit grosser Wahrscheinlichkeit noch mehr Gesuche abgelehnt werden.

Bei Inkrafttreten des Gesetzes wird eine Umlagerung stattfinden, die zwar die Invalidenversicherung entlastet, gleichzeitig aber andere öffentliche Kassen wie die Sozialhilfe belastet. Der Gesundheitszustand der betroffenen Menschen würde sich verschlechtern. Ihre Umstände sind so zuerst zwar nicht IVG-relevant, denn sie leben von Arbeitslosengeld, Taggeld, Sozialgeld usw. Doch früher oder später werden sie sich wieder im noch prekäreren Zustand bei der IV melden müssen .

Wir bitten den Stadtrat folgende Fragen zu beantworten:
1. Seit 2005 hat die IV 18% weniger Neurenten gesprochen, dazu kommen sogar noch Kündigungen von bestehenden Renten.
a) Wie viele in der Stadt Luzern wohnhafte Personen, die von dieser Reduktion (Ablehnung von IV-Renten) betroffen waren, konnten wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden?
b) Um wieviel sind die Kosten der Sozialhilfe gestiegen, weil Personen die früher eine IV Rente zugesprochen bekommen hätten, nun Sozialhilfe beziehen, resp. wieviel erwartete Rückerstattungsbeträge von der IV mussten zu Lasten der der Sozialhilfe abgebucht werden?
c) Bei wie vielen Personen musste aufgrund der gekürzten IV Rente höhere Ergäzungsleistungen gesprochen werden und wie hoch waren diese Kosten im Jahr 2005?

2. Wird die 5. IVG Revision bei einer Annahme am 17.6.2007 nach Einschätzung des Stadtrates zu einer Mehrbelastung der Sozialhilfe, resp EL (Mehrausgaben und Mindereinnahmen) führen? Bei der Beantwortung der Frage sind die bisherigen Erfahrungen mit der 4. IVG Revision (restriktivere Rentenzusprechungspraxis) einzubeziehen.