Motion betreffend Trägerschaft für die Sanierung der Schiessanlage Hüslenmoos
Archiv: 10. August 2007
Motion von Hanspeter Herger und Luzius Hafen namens der SP/Grüne Fraktion
Das Bundesgericht hat entschieden. Nun sollen die längst fälligen Lärmschutzmassnahmen der komplexen und überdimensionierten Schiessanlage Hüslenmoos an die Hand genommen werden. Der Gemeinderat hat für die Investitionskosten der gemeindeeigenen Schiessanlage 1.775 Mio. zurückgestellt. Der Bund (VBS) finanziert den Rest für seine Anlage. Insgesamt stehen Investitionskosten von 4.25 Millionen an.
Neben den Schützen aus Emmen benutzen Schützen aus Ebikon, Root, Meierskappel und die Luzerner Stadtschützen den Stand. Mit den betreffenden Gemeinden wurden vom Gemeinderat langfristige Benutzungsverträge abgeschlossen. Störend an den Verträgen ist, dass die anstehenden Investitionskosten in keiner Art und Weise in die Benutzungsgebühren eingerechnet worden sind.
Investitionskosten von 1.775 Mio. Franken in die Schiessanlage Hüslenmoos sind angesichts der Finanzlage der Gemeinde Emmen nicht zu verantworten.
Wir fordern den Gemeindrat auf, einen Bericht und Antrag zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten der Sanierung Schiessstand Hüslenmoos vorzulegen. Zu prüfen sind mindestens folgende Varianten:
- Die angemessene Beteiligung aller Benutzergemeinden an den Investitionskosten.
- Die Mitfinanzierung von mindestens Zwei Dritteln des Anteils der Gemeinde Emmen durch eine private Trägerschaft, einschliesslich der Einbindung der Nutzervereine.
- Die Veräusserung der Schiessanlage an eine private Trägerschaft mit der Auflage zur Sanierung und Betreibung des Schiessstandes.
- Allenfalls sind die Betriebskosten so zu berechnen, dass die Investitionskosten innert nützlicher Frist rückfinanziert werden.
- Die Gemeinde Emmen zahlt an das Projekt max. Fr. 500 000.00 Investitionskosten und übergibt den Betrieb einer Benutzergesellschaft.
