16 Wochen Mutterschaftsurlaub für alle
Archiv: 4. Dezember 2007
Postulat von Heidi Rebsamen und Mitunterzeichnenden
Begründung:
Viele Deutschschweizer Kantone wie auch unsere Nachbarkantone Nidwalden und Obwalden gewähren werdenden Müttern einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen. Auf den ersten Blick bekennt sich auch der Kanton Luzern zu dieser frauen- und familienfreundlichen Regelung. Doch die geltende Personalverordnung sieht Ausnahmen bei schwangerschaftsbedingten Beschwerden vor:
- § 44 Absatz 1: «Wird die Tätigkeit wegen schwangerschaftsbedingten Beschwerden früher niedergelegt, werden die letzten zwei Wochen der Abwesenheit vor der Geburt an den Mutterschaftsurlaub angerechnet.»
Wir fordern den Regierungsrat auf, § 44 der Personalverordnung zu überarbeiten. Es sollen alle schwangeren Frauen nach der Niederkunft in den Genuss von 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub kommen.
