Interkultureller Beirat
Archiv: 29. Februar 2008
Postulat von Monique Frey namens der Fraktion Grüne/SP
Das neue Ausländergesetz (AuG) hält in Art. 53 erstmals fest, dass die Integration eine Querschnittsaufgabe ist, die in allen Bereichen gesellschaftlichen und staatlichen Handelns zu beachten ist. Das AuG ist am 1.1.2008 in Kraft treten. Die Gemeinde steht diesbezüglich also noch mehr in der Pflicht, in der Integration eine aktive Rolle zu spielen.
Der interkulturelle Beirat soll dem Dialog zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen in der Gemeinde dienen. Insbesondere soll der Beirat der ausländischen Wohnbevölkerung ermöglichen, ihre Bedürfnisse in allen wichtigen Lebensbereichen zu formulieren, die Politik und Verwaltung der Gemeinde betreffen. Der Beirat soll 25 Mitglieder zählen, die aus mind. 10 verschiedenen Nationen stammen. Neben den vier jährlich stattfindenden Plenarsitzungen sollen sich die Mitglieder regelmässig in Arbeitsgruppen zu folgenden Themen engagieren:
- Schule und Erziehung
- Arbeitsmarkt und Ausbildung
- Jung und Alt in der Gemeinde
- Wohnen und Gesundheit
- Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung
- Kultur
- Sport und Freizeit.
