Erhebung der Lohngleichheit in der Gemeinde Emmen
Archiv: 8. März 2008
Interpellation von Luzius Hafen namens der Grüne/SP-Fraktion
Die nationale Lohnstrukturerhebung von 2002 hat ergeben, dass der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern im Durchschnitt immer noch 21 Prozent beträgt. Auch wenn Ausbildung, Weiterbildung, berufliche Erfahrung, Dienstjahre im Betrieb, Anforderungsprofil und Hierarchiestufe berücksichtigt werden, bleibt immer noch ein wesentlicher, nicht erklärbarer Lohnunterschied, welcher auf der direkten Diskriminierung von Frauen beruht und der im Schnitt rund 60 Prozent des gesamten Lohnunterschiedes ausmacht.
Dieser Lohnunterschied verletzt geltendes Recht. Seit 1981 ist in der Bundesverfassung der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit verankert. Mit dem Gleichstellungsgesetz von 1996 wurde ein Diskriminierungsverbot verankert, nach dem Frauen im Erwerbsleben weder direkt noch indirekt benachteiligt werden dürfen. Obwohl das Thema gesellschaftspolitisch brisant ist, sind wir immer noch weit von der Lohngleichheit entfernt. In den letzten 45 Jahren hat sich die Lohndifferenz nur um einen Drittel verringert. Entwickelt sich die Angleichung im gleichen Tempo weiter wie bisher, so geht es noch 90 Jahre, bis Lohngleichheit bestehen wird.
Emmen hat auf den 1. Januar 2007 mit dem Pfeile-System eine neue Entschädigungsordnung für das Personal eingeführt. Das Lohnsystem verzichtet auf Automatismen und ist viel flexibler als das vorhergehende. Das birgt auch die Gefahr, dass bei Neuanstellungen und in der individuellen Leistungsbeurteilung bei Männern und Frauen unterschiedliche Massstäbe angesetzt warden. Da übers Ganze gesehen statistisch davon ausgegangen werden kann, dass Männer und Frauen gleich gut arbeiten, sollten sich bei einer Analyse der Einreihungen und leistungsabhängigen Zulagen keine Unterschiede ergeben.
Wir bitten den Gemeinderat deshalb um eine geschlechtergetrennte Aufstellung der Besoldungen nach folgenden Kategorien:
- Einreihung des bestehenden Personals in die neuen Lohnbänder.
- Einreihung des neuangestellten Personals
- Aufstellung über die individuellen Lohnerhöhungen per 1.1.2008, resp. Aufschlüsselung der Leistungsbewertungen.
