Anfrage über die Informationspolitik des Kantons Luzern
Archiv: 17. Juni 2008
Anfrage von Michael Töngi und Mitunterzeichnenden
Der Kanton Luzern baut laufend seine Informationspolitik aus. Immer häufiger erscheinen über den offiziellen Kanal der Staatskanzlei nicht nur Pressemitteilungen, sondern auch druckreife Interviews. Betroffen sind verschiedenste Themen. Egal, ob eine Steuergesetzrevision in Interviews beworben wird, die Grundsätze des Kantons zu Gemeindefusionen oder die Vorzüge von HarmoS herausgestrichen werden: Der Kanton vermischt mit diesen Interviews die Ebenen. Aus Sicht der Grünen ist der Kanton zuständig für eine offene, transparente und schnelle Informationspolitik. Nicht zuständig ist er für die Aufbereitung dieser Informationen in den Medien. Werden pfannenfertige Interviews, die von kantonalen Stellen selber geschrieben werden, Medien zugeschickt und von diesen abgedruckt, wird das Prinzip der Gewaltentrennung verletzt - auch wenn die Medien als vierte Gewalt nicht im gleichen Masse einen verfassungsmässigen Rang haben wie die ersten drei Gewalten.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
- Besitzt der Kanton Richtlinien zur Informationspolitik?
- Wie definiert der Kanton seine Aufgabe in der Informationspolitik?
- Zählt der Kanton für Medien vorgefertigte Interviews noch zu seiner Informationsaufgabe? Wenn ja, weshalb?
- Weshalb investiert der Kanton Geld in eine Arbeit, die von den Medien geleistet werden müsste?
- Weshalb unterstützt der Kanton nicht im Sinn einer Presseförderung eine vielfältige Luzerner Presselandschaft, statt selber Medienarbeit zu übernehmen?
