Leistungsvereinbarungen zwischen der Stadt Luzern und Heimen
Archiv: 22. Januar 2013
Christian Hochstrasser und Ali R. Celik names der Grünen/JG-Fraktion sowie Melanie Setz und Max Bühler namens der SP/JUSO-Fraktion bitten den Stadtrat in einer Interpellation um Auskunft zu den Leistungsvereinbarungen zwischen den privaten Heimen und der Stadt Luzern.
Die Bereitstellung von Heimen und Alterssiedlungen ist eine obligatorische Gemeindeaufgabe, unabhängig davon, ob die Heime unter öffentlicher oder privater Trägerschaft stehen. Seit Einführung der Pflegefinanzierung bestehen zwischen den privaten Heimen und der Stadt Luzern Leistungsvereinbarungen. Im Hinblick auf die zukünftige Zusammenarbeit zwischen der Stadt Luzern und den (städtischen) privaten Heimen und der möglichen Auslagerung von HAS in eine Aktiengesellschaft danken wir für die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche inhaltlichen Elemente sind in den heute bestehenden Leistungsverträgen mit den privaten Heimen geregelt? Kann der Stadtrat die Punkte dieser bestehenden Leistungsvereinbarungen dem Parlament kurz aufzeigen und erläutern?
- Sind diese bestehenden Leistungsverträge vergleichbar mit solchen zwischen anderen Städten/Gemeinden im und ausserhalb des Kantons Luzern und privaten Leistungserbringern?
- Gab es bei der Erstellung der bestehenden Leistungsvereinbarungen Themenbereiche, die ausgeklammert wurden, weil sie aus rechtlichen oder praktischen Gründen im Rahmen der Pflegefinanzierung nicht mit diesem Instrument geregelt werden können?
- Inwiefern wären Regelungen zu Anstellungsbedingungen (z.B. GAV), Skill- und Grademix, der Anzahl Auszubildenden oder anderen personalrechtlichen Bedingungen in einer Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt und den Heimen zusätzlich möglich?
- Inwiefern besteht ein allfälliger Zusammenhang zwischen einer verstärkten Steuerung der Stadt mittels Anpassung der Leistungsvereinbarungen mit den privaten Heimen (z.B. Bedingungen zu GAV und Mindeststellenschlüssel) und einer Auslagerung von HAS?
- Welche Rahmenbedingungen, die heute für HAS gelten, wären bei einer Auslagerung mit einem Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt und HAS nicht mehr beinflussbar?
- Sieht der Stadtrat Möglichkeiten, bei einer Auslagerung von HAS zusätzliche Rahmenbedingungen festzulegen (z.B. personalpolitische Mindestanforderungen aufgrund politischen Überlegungen), die für die privaten Heime nicht gleichermassen gelten würden?
