Änderung der kantonalen Sozialhilfeverordnung
Archiv: 11. März 2013
Ali R. Celik und Katharina Hubacher namens der Grünen/JG-Fraktion bitten den Stadtrat in einer dringlichen Interpellation um Auskunft zur Änderung der kantonalen Sozialhilfeverordnung und deren Auswirkung auf die Betroffenen.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat am 18. Dezember 2012 aufgrund von Sparmassnahmen die Sozialhilfeverordnung geändert. In Abweichung von den Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) sollen Personen weniger Geld bekommen, die zum Zeitpunkt der Sozialhilfebeantragung kürzer als 1.5 Jahre in der Schweiz gearbeitet haben. Bei einem Einpersonenhaushalt beträgt die Sozialhilfe nur noch 85% des Grundbetrags und bei einem Mehrpersonenhaushalt noch 90% des Grundbetrags. Mit dieser Bestimmung ist der Kanton Luzern der einzige Kanton, der den Grundbedarf für Nahrung, Kleidung oder Medikamente nicht mehr für alle gleich erachtet, wie es die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe vorsieht.
Diese Massnahme wurde kurzfristig auf den 1.1.2013 in Kraft gesetzt.
Der Verband Luzerner Gemeinden (VGL) schrieb am 5. Februar 2013, dass sich bei der Umsetzung dieser Änderung bei den Sozialämtern Unklarheiten und diverse Fragestellungen ergeben haben. Er orientiert die Sozialvorstehenden, dass eine Arbeitsgruppe nach den Fasnachtsferien sich dem Thema annehmen werde und Präzisierungen und Empfehlungen ausarbeiten würde. Mit dieser Verordnungsänderung geht der Regierungsrat unter die Empfehlungen der SKOS Richtlinien und teilt die Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger in zwei Gruppen, jene die mehr als 1.5 Jahre in der Schweiz gearbeitet haben und jene die das bisher nicht konnten.
Wir möchten vom Stadtrat wissen:
- Ist der Stadtrat sicher, dass diese Ungleichbehandlung in der Sozialhilfe als letzte Ebene der Existenzsicherung bundesverfassungskonform ist und nicht gegen das Prinzip der Nichtdiskriminierung und der Rechtsgleichheit nach § 8 der Bundesverfassung verstösst?
- Wie beurteilt der Stadtrat die Tatsache, dass durch die Verordnungsänderung v.a. Familien mit Kindern betroffen sind?
- Väter, die die 18 Monate Arbeit dank der Haus- und Erziehungsarbeit der Mütter und deren Verzicht auf die berufliche Tätigkeit zu Gunsten der Familie, erreicht haben, werden nach einer Trennung in der Sozialhilfe besser gestellt. Wie stellt sich der Stadtrat zur Situation, dass mit dieser Verordnung die Familienarbeit, die vor allem von den Müttern getätigt wird, gegenüber der Lohnarbeit, die vor allem durch die Väter getätigt wird, ungleich gewertet wird?
- Sieht der Stadtrat eine Möglichkeit, dass diese Verordnungsänderung die Lebenssituation der Kinder nicht zusätzlich belastet?
- Wie setzt das Sozialamt der Stadt Luzern die neue Regelung des Kantons um?
- Wie viel zusätzlichen administrativen Aufwand erfordert die Umsetzung bei den bestehenden und bei zukünftigen Dossiers?
- Wie viel Geld wird die Stadt Luzern mit der Umsetzung einsparen und stehen die Einsparungen im Verhältnis mit dem zusätzlichen Aufwand?
- Wie beurteilt der Stadtrat die Verordnungsänderung hinsichtlich der Vermeidung von Missbrauch? Sind wirklich die Personen betroffen, die ungerechtfertigt in der Schweiz möglichst viele Sozialleistungen beziehen wollen?
