Postulat für differenziertere Gebühren an der Musikschule
Archiv: 3. April 2013
Martina Akermann namens der SP-/JUSO-Fraktion, Myriam Barsuglia namens der GLP-Fraktion, Monika Senn Berger namens der Grünen-/Jungen-Grünen-Fraktion und Mirjam Fries und Reto Derungs namens der CVP-Fraktion bitten den Stadtrat in einem Postulat vom 3. April 2013, zu prüfen, wie Familien mittels eines differenzierten Gebührensystems bei den Musikschulgebühren so entlastet werden können, dass die gesetzlich verankerte breite Zugänglichkeit zum musikalischen Einzelunterricht gewährleistet ist.
Am 23. September 2012 sagte die Schweizer Stimmbevölkerung mit 72,7 % (70,5 % im Kanton Luzern) deutlich Ja zum Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung und brachte damit zum Ausdruck, wie wichtig ihr die Musikerziehung für Kinder und Jugendliche in Schule und Freizeit ist. In der Schule sollte qualitativ hoch stehender Musikunterricht erteilt werden. Zudem sollte die Jugend einen erleichterten Zugang zum musikalischen Einzelunterricht erhalten.
Die Musikschule der «Musikstadt» Luzern geniesst einen guten Ruf. Sie bringt Talente hervor, die regelmässig an Wettbewerben brillieren. Darüber hinaus legt sie bei vielen Kindern den Grundstein für eine lebenslange Musikbegeisterung. Nichts desto trotz band der Stadtrat die Musikschule in seine Sparpläne für 2014 ein. Folge davon ist eine Gebührenerhöhung bereits auf das Schuljahr 2013/14 von 890.‐ auf 920.‐ Franken sowie eine weitere Erhöhung auf das Schuljahr 2014/15 auf 965.‐ Franken. Damit wird die Zugänglichkeit zum Einzelunterricht erschwert, denn die Musikschulgebühren bilden je nach Einkommensstärke der Erziehungsberechtigten bereits heute eine hohe Belastung im Familienbudget. Gerade für Eltern mit mehreren Kindern, die ein Instrument lernen wollen, werden die Gebühren zu einem Problem.
Die Musikschule kennt eine Gebührenentlastung von Familien mit einem steuerbaren Einkommen unter 35'000.‐ Franken und einem Reinvermögen unter 80'000.‐ Franken. Dieses Gebührensystem ist jedoch wenig differenziert. Familien mit wenig höherem Einkommen kommen gerade nicht in den Genuss der Ermässigung, auch wird die Anzahl der musizierenden Kinder nur ungenügend berücksichtigt.
Damit diese Sparmassnahme in der Musikschule möglichst verträglich umgesetzt werden kann, bitten wir den Stadtrat deshalb zu prüfen, wie Familien mittels eines differenzierten Gebührensystems bei den Musikschulgebühren so entlastet werden können, dass die gesetzlich verankerte breite Zugänglichkeit zum musikalischen Einzelunterricht gewährleistet ist.
