Grüne Vorstösse im Stadtparlament Luzern - Archiv 2013

Ungleichbehandlung am Luzerner Wochenmarkt: Anpassung Marktperimeter

Archiv: 16. Mai 2013

Myriam Barsuglia namens der GLP-Fraktion, Korintha Bärtsch namens der Grünen-/Jungen-Grünen-Fraktion sowie Daniel Furrer namens der SP-/JUSO-Fraktion bitten den Stadtrat in einer Interpellation vom 16. Mai 2013 um Auskunft bezüglich der Ungleichbehandlung bei der Vergabe von Marktplätzen und der nötigen Anpassung des Marktperimeters.

Aufgrund einer Beschwerde einer Marktteilnehmerin hat das Luzerner Verwaltungsgericht vor kurzem eine Ungleichbehandlung bei der Bewilligungspraxis zum Luzerner Wochenmarkt festgestellt: Die Praxis der Stadt, bei der Jahresbewilligung jeweils die bisherigen Händler zu bevorzugen, wurde als nicht rechtskonform beurteilt. Das Verwaltungsgericht verlangt künftig eine jährliche Ausschreibung und Bewilligung nach sachlichen Kriterien.

Aus Kostengründen weigert sich die Stadt Luzern, das Urteil des Verwaltungsgerichts, zumindest vorläufig, zu vollziehen. Die Stadt begründet dies mit einem zusätzlichen Aufwand von Fr. 180'000.‐ für aufwendige juristische Abklärungen und Kundenanalysen zur Definition von sachlichen Vergabekriterien, und für ein zusätzliches 50 %-Pensum in der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen zur Prüfung der Gesuche. Um den Markt dennoch weiteren Interessenten zu öffnen, beabsichtigt die Stadt eine Ausweitung des Marktperimeters und eine Aufstockung um zehn weitere Standplätze.

Mit dem vorgebrachten Kostenargument kann sich die Stadt jedoch nicht von der Umsetzung des Urteils des Verwaltungsgerichts entbinden und mit einer Ausweitung des Marktperimeters ist das Urteil noch nicht umgesetzt: Gemäss der Aussage eines Luzerner Rechtsprofessors in der Neuen Luzerner Zeitung (Ausgabe Nr. 105 vom 7. 5. 2013) ist die Definition von sachlichen Vergabekriterien und Überprüfung von Gesuchen auch mit einem weit geringeren Aufwand möglich, als von der Stadt vorgebracht. Eine Aufstockung des Standangebots, um ausschliesslich die Interessenten auf der bisherigen Warteliste berücksichtigen zu können, entspricht wiederum einer Ungleichbehandlung und führt zudem während den Marktzeiten zu einer erweiterten Sperrung der Bahnhofstrasse für den Veloverkehr.

Das Verwaltungsgericht verlangt mit seinem Urteil nichts grundsätzlich Neues von der Stadt. Das städtische Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes vom 28. Oktober 2011 erfordert bereits heute für Bewilligungen bei gesteigertem Gemeingebrauch wie zum Beispiel bei Marktständen ein Belegungskonzept (Art. 4 Abs. 3) und eine Vergabe nach einheitlichen Kriterien (Art. 15 Abs. 2). Die Stadt müsste im Prinzip nur ihr eigenes Recht konsequent anwenden.

Vor diesem Hintergrund wird der Stadtrat gebeten, zu folgenden Fragen eine Auskunft zu geben:
  1. Ist sich der Stadtrat bewusst, dass möglicherweise weitere Beschwerden von unberücksichtigten Marktstand-Bewerber/innen eingehen werden und diese aufgrund des vorliegenden Präzedenzfalls vom Verwaltungsgericht ebenfalls gutgeheissen würden, solange die Forderung nach einem gerechten und transparenten Bewilligungsverfahren nicht umgesetzt ist?
  2. Falls ja, ist der Stadtrat bereit, dieses Risiko einzugehen? Mit welchen Verfahrenskosten war die vorliegende Beschwerde für die Stadt verbunden?
  3. Wie setzen sich die veranschlagten Kosten von Fr. 180‘000.‐ für die Umsetzung der Anforderungen des Verwaltungsgerichts für eine rechtskonforme Bewilligungspraxis (Definition sachlicher Kriterien, jährliche Ausschreibung und Prüfung der Gesuche) im Detail zusammen?
  4. Mit welchen Kosten sind die erforderlichen Abklärungen zur geplanten Ausweitung des Marktperimeters (Organisation des Marktes, Vergabe der Stände, Veloroute und Sicherheit) verbunden?
  5. Ist der Stadtrat bereit, anstelle einer Ausweitung des Marktperimeters kostengünstige Modelle für eine rechtskonforme Bewilligung von Marktständen im bestehenden Perimeter zur prüfen?
  6. Welche bestehenden Modelle der Stadt Luzern zur Nutzung des öffentlichen Grundes für andere Arten von gesteigertem Gemeingebrauch könnten dazu beigezogen werden? Wie sind diese ausgestaltet?
  7. Falls der Stadtrat an einer Ausweitung des Marktperimeters festhält, ist er bereit, auch andere Standorte für die Erweiterung zu prüfen wie z. B. den Kapellplatz oder den Rathausplatz, die eventuell mit geringerem Aufwand als auf der Bahnhofstrasse realisierbar wären?