Grüne Vorstösse im Stadtparlament Luzern - Archiv 2013

Was sind die organisatorischen und pädagogischen Konsequenzen des zweijährigen Kindergartens?

Archiv: 11. Juni 2013

Noëlle Bucher und Monika Senn Berger fragen namens der Grünen/Jungen-Grünen-Fraktion den Stadtrat in einer Interpellation vom 11. Juni 2013 nach den Konsequenzen der Einführung des zweijährigen Kindergartens.

Grundsätzlich gilt das obligatorische Eintrittsalter für den Kindergarten von 43⁄4 Jahren. Eltern haben jedoch die Möglichkeit, ihr Kind früher in den Kindergarten eintreten zu lassen, oder sie können es um höchstens ein Jahr vom Kindergarteneintritt zurückstellen. Seit diesem Schuljahr ist an den Volksschulen der Stadt Luzern der Eintritt in den Kindergarten halbjährlich möglich. Das heisst, dass Kinder, die bis zum 31. Juli des Jahres vier Jahre alt geworden sind, das freiwillige Kindergartenjahr per Schuljahresbeginn besuchen können. Kinder, die bis zum 31. Januar vier Jahre alt geworden sind, können das freiwillige Kindergartenjahr per 1. Februar besuchen. Diese neue Regelung führt dazu, dass der Eintritt zu vier unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen kann bzw. die Dauer, die ein Kind den Kindergarten besucht, zwischen einem Jahr und zweieinhalb Jahren variieren kann.

Wann ein Kind in den Kindergarten eintritt und wie lange es den Kindergarten besucht, hängt stark vom Entscheid der Eltern ab. Sie entscheiden, ob ihr Kind kindergartenreif ist, wann es in den Kindergarten eintritt und wie lange es den Kindergarten besucht. Automatisch stellt sich die Frage, wie sich diese neue Regelung auf die unterschiedlichen Beteiligten (Eltern, Kinder, Lehrpersonen) auswirkt. Die Fraktion der Grünen/Jungen Grünen bittet den Stadtrat vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Information und Kommunikation
    1. Wie werden die Eltern über das zweijährige Kindergartenangebot in der Stadt Luzern informiert? Werden Eltern über die Anforderungen, die ein Kind bei Eintritt in den Kindergarten erfüllen muss, ausreichend informiert? Stimmen diese Anforderungen mit den Kriterien überein, welche von den Lehrpersonen angewendet werden?
    2. Wie wurden betroffene Lehrpersonen bei der Einführung des zweijährigen Kindergartenangebots in der Stadt Luzern einbezogen?
  2. Organisatorische und pädagogische Konsequenzen
    1. Welche Unterstützung/Hilfestellung leistet die Volksschule für Eltern bei der Beurteilung der Kindergartenreife ihrer Kinder?
    2. Welche organisatorischen Herausforderungen ergeben sich in Bezug auf Klassengrösse und Verteilung der Ressourcen (Klassenplanung/Stellenplanung) für das erste
    3. Welche Auswirkungen hat die Möglichkeit des halbjährlichen Kindergarteneintritts auf das Klassengefüge im Kindergarten? In Bezug auf den sozialen Zusammenhalt der Klasse? Gibt es Unterstützungsmöglichkeiten für Lehrpersonen? Welche?
    4. Wie wirkt sich die Möglichkeit der Eltern, die Unterrichtszeit für ihr Kind zu reduzieren, auf das Klassengefüge aus? Welche organisatorischen und pädagogischen Herausforderungen ergeben sich daraus für die Lehrpersonen?
    5. Wie wird garantiert, dass der Lehrplan trotz der Spannweite, in der ein Kind den Kindergarten besuchen kann (zw. einem Jahr und zweieinhalb Jahren) eingehalten wird?
    6. Welche organisatorischen und pädagogischen Herausforderungen ergeben sich für die Beteiligten (Eltern, Kinder, Lehrpersonen), wenn ein Kind in den Kindergarten eintritt und zurückgestellt werden muss, da es die Anforderungen nicht erfüllt?
    7. Ist es pädagogisch sinnvoll, dass Kinder bis zu zweieinhalb Jahre den Kindergarten besuchen? Ist ein flexibler Eintritt in die Primarschule in Zukunft denkbar?
  3. Schulergänzende Kinderbetreuung
    1. Welche Konsequenzen hat die Einführung des zweijährigen Kindergartens auf die schulergänzende Kinderbetreuung? Wurde eine allfällige grössere Nachfrage nach Hort-/Mittagstischplätzen berücksichtigt?
    2. Wie schätzt der Stadtrat die Situation ein, dass Eltern sich ‐ unabhängig von der Kindergartenreife ihrer Kinder ‐ für einen frühzeitigen Kindergarteneintritt entscheiden, aufgrund der niedrigeren Betreuungskosten in der Volksschule gegenüber den Betreuungskosten in einer Kindertagesstätte?