Motion: Gute private Veloparkplätze braucht die Stadt
Archiv: 6. August 2013
Nico van der Heiden und Max Bühler namens der SP-/JUSO-Fraktion, Christian Hochstrasser und Korintha Bärtsch namens der Grünen-/Jungen-Grünen-Fraktion, Myriam Barsuglia namens der GLP-Fraktion sowie Franziska Bitzi Staub (CVP) fordern den Stadtrat in einer Motion vom 6. August 2013 auf, das Parkplatzreglement auch auf bestehende Bauten anzuwenden. Es ist eine Übergangsfrist festzulegen, bis wann diese Änderung des Parkplatzreglements umgesetzt wird.
In den letzten Jahren konnte die Situation öffentlicher Veloabstellplätze in der Stadt Luzern deutlich verbessert werden. An verschiedenen Orten entstanden neue Abstellplätze, bestehende wurden aufgewertet. Die Stadt führt auf ihrer Homepage eine Liste aller Velo- und Mofaabstellplätze.
Auch von privaten GrundeigentümerInnen wird im Zusammenhang mit einer Baubewilligung die Schaffung von Veloparkplätzen verlangt. So ist beispielsweise pro zwei Zimmer ein Veloparkplatz vorzusehen, ebenso für 120 m Bürofläche oder für je 10 Plätze in einem Restaurant. Bei Grossüberbauungen (ab 20 Wohnungen oder mindestens 2'000 m Nutzfläche) sind zusätzlich 10% Besucherabstellplätze in Eingangsnähe vorzusehen.
Da in der Stadt Luzern nur sehr beschränkt Neubauten möglich sind, entfalten diese Auflagen bei Baubewilligungen nur eine beschränkte Wirkung. Die überwiegende Mehrzahl der Gebäude in der Stadt Luzern wurde noch ohne die vorgenannten Auflagen gebaut. Einige EigentümerInnen haben von sich aus eine gute Veloinfrastruktur geschaffen. Andere Verwaltungen kümmern sich wenig um die Veloinfrastruktur, sei es aus Bequemlichkeit und/oder aus Kostengründen. BewohnerInnen, MitarbeiterInnen und KundInnen von Büros und Gäste von Restaurants finden deshalb häufig keinen geeigneten Veloparkplatz auf privatem Grund.
Häufig ist die private Veloinfrastruktur ungenügend: es werden zu wenig Plätze bereitgestellt, sie sind nicht vor Witterung geschützt, nicht diebstahlsicher oder sie befinden sich an unmöglichen Plätzen (im Untergeschoss ohne sinnvollen Zugang). Das Velofahren soll in der Stadt Luzern attraktiver werden und private LiegenschaftseigentümerInnen sollen ihren Beitrag dazu leisten.
Wir fordern, dass das Parkplatzreglement (Art. 4 Abs. 3, Einschränkungen gemäss Art. 5) auch auf bestehende Bauten angewandt wird. Es ist eine Übergangsfrist festzulegen, bis wann diese Änderung des Parkplatzreglements umgesetzt wird.
