Aktienverkäufe von mehr als 10% respektive bei Verlust der Mehrheitsbeteiligung dem fakultativen Referendum unterstellen
Archiv: 17. Oktober 2013
Christian Hochstrasser und Ali R. Celik beauftragen den Stadtrat namens der Grünen-/Jungen-Grünen-Fraktion in einer dringlichen Motion vom 17. Oktober 2013, dem Parlament und der Stimmbevölkerung eine Änderung der Gemeindeordnung vorzulegen, welche die Übertragung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Aktienverkäufe), sofern eine Mehrheitsbeteiligung der Stadt Luzern entfällt oder mehr als 10% des Gesamtkapitals betroffen sind, neu dem fakultativen Referendum unterstellt.
Im Zusammenhang mit der Auslagerung der Heime und Alterssiedlungen (HAS) ist auch ein allfälliger Verkauf der Aktien der neuen AG durch den Stadtrat resp. Grossstadtrat Teil der Diskussion. Obwohl verschiedene Gründe dafür sprechen, dass ein Verkauf dieser Aktien zurzeit nicht vorgesehen ist, können langfristig Rahmenbedingungen und auch Zusammensetzungen der entscheidenden Gremien ändern. Ein Verkauf von HAS wäre eine äusserst sensible, strategische Entscheidung.
Gemäss der bestehenden Gemeindeordnung (Art. 69, Bst. b, Nr. 11) ist für einen allfälligen Verkauf von mehr als 10% der Aktien oder bei Mehrheitsverlust der Grosse Stadtrat zuständig. Gemäss der Auflistung bei Art. 68 der Gemeindeordnung untersteht ein solcher Beschluss aber nicht dem fakultativen Referendum und würde also abschliessend durch den Grossen Stadtrat entschieden. Das wäre auch bei einem allfälligen Verkauf der Aktien von ewl oder vbl der Fall.
Wir sind der Meinung, dass bei einem Verkauf von Aktien gemäss Art. 69 der Gemeindeordnung das fakultative Referendum möglich sein müsste, damit die Stimmberechtigten die Möglichkeit hätten, einen Verkauf abzulehnen, falls dies der Volksmeinung entsprechen würde. Eine solche Änderung sollte zusammen mit der Auslagerung HAS vorgelegt werden, um mit dem Referendumsrecht auch ein klares Bekenntnis zu setzen, dass eine Privatisierung durch Verkauf weder vorgesehen ist, noch ohne Bevölkerungsmitsprache möglich wäre.
Der Stadtrat wird beauftragt, dem Parlament und der Stimmbevölkerung eine Änderung der Gemeindeordnung vorzulegen, welche die Übertragung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Aktienverkäufe), sofern eine Mehrheitsbeteiligung der Stadt Luzern entfällt oder mehr als 10 % des Gesamtkapitals betroffen sind, neu dem fakultativen Referendum unterstellt. Damit dies zusammen mit der Auslagerungsvorlage HAS möglich ist, wird die Motion dringlich eingereicht.
