Postulat für bessere Transparenz beim politischen Controlling bei stadteigenen Unternehmungen
Archiv: 11. November 2013
Ali Celik, Christian Hochstrasser und Katharina Hubacher fordern den Stadtrat namens der Grünen-/Jungen-Grünen-Fraktion in einem Postulat vom 11. November 2013 auf, zu prüfen, inwiefern das politische Controlling bei den städtischen Aktiengesellschaften von höchster Bedeutung gegenüber der Bevölkerung transparenter gemacht werden kann.
Gemäss bestehendem Art. 5 des Reglements für Beitrags- und Beteiligungscontrolling übernimmt der Stadtrat das sogenannte politische Controlling bei Aufgaben der Stadt von hoher und höchster Bedeutung. Darunter werden neben ewl und vbl und anderen ab 2015 auch die ausgelagerten HAS fallen. Das politische Controlling umfasst das Wahrnehmen der Aktionärsrechte und damit die Durchführung der Generalversammlung mit den entsprechenden Kompetenzen wie der Wahl des Verwaltungsrates oder der Genehmigung von Statuten. Bisher finden diese Generalversammlung der städtischen Unternehmungen, die im 100% Besitz der Stadt Luzern hinter verschlossenen Türen statt. Der Stadtrat entscheidet vorgängig über seine Anliegen, welche dann durch einen städtischen Delegierten an der GV in einem Sitzungszimmer beschlossen wird.
Die Generalversammlungen werden heute nicht offen und transparent durchgeführt. Da die Bevölkerung der Stadt Luzern als Souverän indirekt Eigentümer der entsprechenden Aktiengesellschaften ist (und nicht die Mitglieder des Stadtrats), ist diese Vorgehensweise aus unserer Sicht nicht genügend öffentlich transparent.
Die städtischen AG HAS, ewl und vbl stellen einen grossen Teil von wichtigen städtischen Aufgaben sicher. Die Auslagerungen können im Interesse der Zielerreichung im Rahmen der Eigentümerstrategie Sinn machen, erfordern aber eine transparente und politisch abgesicherte Sicherstellung des politischen Controllings.
Der Stadtrat wird aufgefordert zu prüfen, inwiefern das politische Controlling bei den städtischen Aktiengesellschaften von höchster Bedeutung gegenüber der Bevölkerung transparenter gemacht werden kann. Es soll dabei auch geprüft werden, inwiefern Änderungen des Obligationsrechts (Minder-Initiative) Möglichkeiten bieten, Regeln zur Stärkung der Aktionärsrechte umzusetzen. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Vergütungen an Geschäftsleitungen und Verwaltungsrat der Gesellschaft in einem Vergütungsbericht veröffentlicht werden sollte, wie es zukünftig für börsenkodierte Unternehmungen vorgeschrieben wird.
