Investitionsplafond an langfristig optimaler Bewirtschaftung und den städtischen Aufgaben ausrichten
Archiv: 20. November 2013
Christian Hochstrasser, Katharina Hubacher und Korintha Bärtsch beauftragen den Stadtrat namens der Grünen-/Jungen-Grünen-Fraktion in einer Motion vom 20. November 2013, die aktuelle Höhe des Investitionsplafonds in Anbetracht eines finanziell nachhaltigen Unterhalts respektive von Ersatzbauten der bestehenden Gebäude und Infrastrukturen durch ein externes Gutachten aus fachlicher Sicht analysieren zu lassen. Danach soll dem Grossen Stadtrat im Rahmen der Beratung des Voranschlags 2016 ein Bericht und allenfalls ein Antrag vorgelegt werden.
Die Höhe des Investitionsplafonds wurde zuletzt im Zusammenhang mit der Fusion Littau-Luzern diskutiert und aus Spargründen trotz zusätzlichen Gebäuden und Infrastrukturen nicht langfristig erhöht. Ebenso wurde die Höhe des Plafonds im Zusammenhang mit den verschiedenen Sparpaketen in den letzten Jahren Zeit teilweise massiv gesenkt und ist aktuell auf 44.8. Franken pro Jahr festgelegt. Im Zusammenhang mit der angedachten Auslagerung der Heime und Alterssiedlungen (HAS), wird die Höhe des Plafonds wiederum zur Diskussion gebracht. Der B+A zur Umwandlung HAS schlägt eine weitere Reduktion von 10 Mio. pro Jahr vor.
Um die Ausgaben der laufenden Rechnung in den letzten Jahren zu senken, wurde einerseits die Abschreibungsrate auf 80 % reduziert, andererseits die Höhe des Investitionsplafonds gesenkt. Der Plafonds ist damit zum finanzpolitischen Spielball geworden. Die Gebäude (Hochbau) und Infrastrukturen (Tiefbau), welche zur Erfüllung der Aufgaben der Stadt Luzern erforderlich sind, sollten jedoch aus einer finanziell nachhaltigen Sicht bewirtschaftet werden.
Nicht getätigter Unterhalt bei bestehenden Hoch- oder Tiefbauten oder ein Investitionsstau bei neuen erforderlichen Gebäuden und Infrastrukturen sind für die kommenden Generationen negativ zu beurteilen. Beispielsweise kann fehlender Unterhalt beim Verwaltungsvermögen der Stadt Luzern (buchhalterische Aktiven) auch zu einer versteckten Verschuldung (Wertverlust) führen, die ebenfalls zu Lasten der kommenden Finanzjahre resp. Generationen gehen werden. Ebenso wird die Handlungsfähigkeit der Stadt eingeschränkt, wenn Investitionsmöglichkeiten in neue Projekte fehlen.
Wir beauftragen den Stadtrat, die aktuelle Höhe des Investitionsplafonds in Anbetracht eines finanziell nachhaltigen Unterhalts resp. von Ersatzbauten der bestehenden Gebäude und Infrastrukturen durch ein externes Gutachten aus fachlicher Sicht analysieren zu lassen. Im Vergleich mit anderen Städten soll auch der durchschnittliche Anteil für neue Investitionen der letzten 10 Jahre beurteilt werden.
Dem Grossen Stadtrat ist im Rahmen der Beratung des Voranschlags 2016 einen Bericht und allenfalls einen Antrag vorzulegen, der die Erkenntnisse aus dem Gutachten aufnimmt und Handlungsoptionen im Umgang mit der optimalen Höhe des Investitionsplafonds in kurz-, mittel-, und langfristiger Perspektive aufzeigt.
