Artikel und Pressemitteilungen - Archiv 2013

Grüne fordern Neustart bei der Luzerner Polizei

Archiv: 21. November 2013

Die Ergebnisse des Schlussberichts zur Luzerner Polizeiaffäre sind durchgesickert - Beat Hensler soll abgemahnt werden, der Bericht fragt aber auch, ob noch genügend Vertrauen zwischen Kommandant und Regierungsrat für eine Fortführung der Zusammenarbeit vorhanden ist. An der Regierung und der zuständigen Kommission AKK liegt es nun, den Schlussbericht einer politischen Gesamtwürdigung zu unterziehen. Gefragt ist jetzt ein Neustart - aufgrund der Faktenlage richten die Grünen acht Forderungen an die Adresse der Regierung und der zuständigen Kommission.

Die Liste der Verfehlungen ist lang, die Vorwürfe gemäss den durchgesickerten Ergebnissen des Schlussberichts sind happig. Der Bericht gipfelt offenbar in der Frage, ob noch genug Vertrauen vorhanden sei, um die Zusammenarbeit mit dem Polizeikommandanten fortzuführen und empfiehlt der Regierung aus personalrechtlicher Sicht eine Abmahnung.

An der Regierung und der zuständigen Kommission AKK liegt es nun, den Schlussbericht einer politischen Gesamtwürdigung zu unterziehen. Aufgrund der Faktenlage richten wir Grüne bereits zum jetzigen Zeitpunkt die folgenden acht Forderungen an die Adresse der Regierung und der zuständigen Kommission:

  1. Der Untersuchungsbericht Sollberger ist zu veröffentlichen. Die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz sind zu gewährleisten.
  2. Der bisherige Kommandant muss aufgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses zurücktreten.
  3. Der Neuanfang folgt im Sinne einer Organisationsentwicklung und wird von einer erfahrenen Person (BeraterIn/Coach) begleitet.
  4. Ein Strategieprozess analog zur Zürcher Polizei ist einzuleiten. Es gilt die strikte Weisung keine Gewalt und kein Rassismus. Die Menschenrechte sind zwingend einzuhalten (Ethikvereinbarung, Kodex).
  5. Das Korps wird interimistisch geführt. Dabei soll auf eine erfahrene Person, die nicht im Kanton Luzern wohnt, zurück gegriffen werden.
  6. Der ganze Prozess wird eng durch den Regierungsrat begleitet.
  7. Es soll keine Kompetenzverschiebung stattfinden (Kommandant ist Dienststellenleiter und behält alle Kompetenzen wie die andern Dienstellenleitenden in der kantonalen Verwaltung). Allenfalls erhält das politisch zuständige Regierungsratsmitglied ein Vetorecht bei der Besetzung der GL-Stellen.
  8. Die erweiterte AKK-Subgruppe bleibt im Amt und dient als Echoraum und Begleiterin des Prozesses im Namen der Luzerner Bevölkerung.