Motion über die Ausarbeitung eines Gesetzes über die Anerkennung von Religionsgemeinschaften
Archiv: 1. April 2014
Heidi Rebsamen beauftragt den Regierungsrat namens der Grünen- und der SP-Fraktion in einer Motion, innert nützlicher Frist ein Gesetz betreffend der öffentlich-rechtlichen Anerkennung von Religionsgemeinschaften vorzulegen und damit § 79 der Luzerner Kantonsverfassung umzusetzen.
n der Verfassung des Kantons Luzern von 2007 werden die Religionsgemeinschaften in den §§ 79 und 80 explizit erwähnt. Neben den bereits nach früherem Recht anerkannten römisch-katholischen, evangelisch-reformierten und christkatholischen Landeskirchen sollen auch weitere Religionsgemeinschaften anerkannt werden können.
In § 79 erhält der Kantonsrat die Möglichkeit, weitere Religionsgemeinschaften anzuerkennen. Ein Gesetz soll die Voraussetzungen und das Verfahren regeln. Die Ausarbeitung eines solchen Gesetzes wurde jedoch noch nicht in Angriff genommen.
In der Zwischenzeit hat sich die Islamische Gemeinde Luzern in der Öffentlichkeit gemeldet mit dem Wunsch nach einer öffentlich-rechtlichen Anerkennung. Die öffentlich-rechtliche Anerkennung von weiteren Religionsgemeinschaften untersuchte eine 2014 publizierte Studie der Universität Luzern, und sie kommt zum Schluss, dass dies grundsätzlich möglich ist. Die Studie nennt verschiedene Grundvoraussetzungen, die bei allen anerkannten Religionsgemeinschaften erfüllt sein müssen.
Da die Islamische Gemeinde Luzern eine wachsende Religionsgemeinschaft ist und sich seit vielen Jahren um die Integration ihrer Mitglieder verdient gemacht hat, drängt sich nun auf, die Voraussetzungen und das Verfahren ihrer Anerkennung zu regeln. Deshalb beantragen wir die Umsetzung von § 79 der Luzerner Verfassung. Die Regierung soll dem Kantonsrat innert nützlicher Frist ein Gesetz betreffend der öffentlich-rechtlichen Anerkennung von Religionsgemeinschaften vorlegen.
