Interpellation zum Mangel an Pflegepersonal und Auswirkungen der SVP-Initiative «Gegen Masseneinwanderung» auf die Pflegeversorgung der Stadt Luzern
Archiv: 26. Mai 2014
Ali Celik namens der Grünen/Jungen-Grünen-Fraktion sowie Max Bühler und Theres Vinatzer namens der SP-/Juso-Fraktion fragen in einer Interpellation nach dem Mangel an Pflegepersonal generell sowie den Auswirkungen der Annahme der "Initiative gegen Masseneinwanderung" der SVP auf die Pflegeversorgung der Stadt Luzern.
Mit dem neuen Pflegefinanzierungsgesetz sind die Gemeinden im Kanton Luzern für die Pflegeversorgung zuständig. Gemäss diversen Quellen und Beratungen im Grossen Stadtrat von Luzern besteht im Pflegebereich weiterhin Mangel an Pflegefachpersonal. Auch nach der Auslagerung der städtischen Heime und Alterssiedlungen in eine gemeinnützige AG, trägt die Stadt weiterhin die Verantwortung für die Pflegeversorgung und das Controlling. Das "Reglement über die Gestaltung und Steuerung der Versorgung in den Bereichen Pflege und Wohnen" sieht bei Abschluss der Leistungsverträge mit Pflegeheimen die Einforderung von Vorgaben zur Pflegequalität und zur Personalpolitik vor.
Gemäss der LUSTAT Statistik Luzern wird die Herkunft des Personals im Pflegebereich im Rahmen der öffentlichen Statistik (Gesundheitsstatistiken) nicht erfasst, jedoch liegen teilweise Informationen zur Qualifikation des Pflegepersonals vor, die zum Teil Rückschlüsse auf die Herkunft des Personals erlauben. Gemäss den Angaben aus dem System der Stadt Luzern sind 27,56% (328 Personen) des gesamten Personals in den Heimen und Alterssiedungen der Stadt (HAS) Ausländerinnen und Ausländer. Davon sind 185 EU- BürgerInnen aufgrund der Personenfreizügigkeit eingereist, 143 Personen kommen aus anderen Ländern.
Gemäss der angenommenen Initiative der SVP soll die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Migrantinnen und Migranten in der Schweiz durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt werden, der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und Sozialleistungen kann beschränkt werden: "Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen."
Wir möchten vom Stadtrat wissen:
- Wie hoch ist der Gesamtbedarf an Pflegepersonal für die gemeinnützige HAS-AG und für die privaten Heime der Stadt Luzern und wie ist der Bedarf in den einzelnen Qualifikationsniveaus?
- Wie viele davon können aus dem Inland bzw. durch Aus- und Weiterbildungen rekrutiert- und wie viele sollen/müssen weiterhin durch die Personenfreizügigkeit kompensiert werden?
- Mit welchen Auswirkungen der Initiative «Gegen Masseneinwanderung» auf die Rekrutierung von Pflegepersonal rechnet der Stadtrat?
- Wie schätzt der Stadtrat die potenziellen Auswirkungen auf die Attraktivität der gemeinnützigen HAS-AG als Arbeitgeberin bei einem Ende der Personenfreizügigkeit und einer allfälligen Einführung von Kontingenten ein?
- Durch welche Massnahmen gedenkt der Stadtrat etwaige negative Auswirkungen der Initiative auf die Personenfreizügigkeit und die Personalsituation zu minimieren?
