Grüne Vorstösse im Kantonsparlament Luzern - Archiv 2014

Motion über die Begrenzung des Fahrkostenabzugs auf 3000 Fr.

Archiv: 24. Juni 2014

Monique Frey beauftragt den Regierungsrat namens der Grünen-Fraktion in einer Motion, das Steuergesetzes dahingehend zu ändern, dass der Fahrkostenabzug auf 3000 Fr. begrenzt wird.

Aus Sicht der Grünen Fraktion hat der Kanton Luzern eindeutig ein Einnahmenproblem. Die drastischen Sparmassnahmen, welche im Projekt zur Überprüfung von Leistungen und Strukturen II aufgegleist werden, zeugen davon. Nebst den Sparmassnahmen braucht es auch auf der Einnahmenseite einen Ausgleich. Die Grünen wollen eine nochmalige Steuererhöhung für die Allgemeinheit verhindern. Um die Schuldenbremse einzuhalten, schlägt die Grüne Fraktion Anpassungen bei den Steuer einnahmen vor.

Die Forderung nach der Begrenzung des Fahrkostenabzuges wurde bereits im September 2012 in diesem Rat diskutiert. Damals war noch nicht klar, ob sich das Bundesrecht ändern wird, da zuerst die Volksabstimmung zu Fabi durchgeführt werden musste. Fabi wurde nun im Februar 2014 von den schweizerischen wie auch luzernerischen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern grossmehrheitlich angenommen. Dadurch ist nun bei der direkten Bundessteuer eine Begrenzung des Fahrkostenabzugs auf 3000 Franken festgeschrieben. Und somit kann auch das kantonale Recht für die notwendigen Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte einen Maximalbeitrag festsetzen.

Im Hinblick auf eine vertikale Harmonisierung der Steuern macht es nun Sinn, diese Beschränkung des Fahrkostenabzuges auch ins kantonale Recht aufzunehmen.