Dringliches Postulat für die Verbesserung des Datenschutzes im Kanton Luzern
Archiv: 10. Juli 2014
Hans Stutz fordert den Regierungsrat namens der Grünen-Fraktion in einem dringlichen Postulat auf, dem Datenschutzbeauftragten DSB bereits für das kommende Jahr 2015 ausreichend Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit der DSB seinen gesetzlichen Aufgaben gerecht werden kann, insbesondere sind die Stellenprozente ausreichend zu erhöhen, jedoch mindestens zu verdoppeln. Heute muss die Stelle mit insgesamt 90 Stellenprozenten, wovon 40 für Sekretariat, auskommen.
Unmittelbar vor den Sommerferien haben die Luzerner KantonsrätInnen den Tätigkeitsbericht 2013 des Datenschutzbeauftragten DSB erhalten. Der Inhalt ist beunruhigend. In der Zusammenfassung schreibt der DSB von "prekärer Ressourcensituation" (S. 2, Vorwort) und "dass die gesetzlichen Aufgaben wiederum nicht vollumfänglich wahrgenommen werden konnten" und sich "die Lage von Jahr zu Jahr" verschärfe. In weiteren Ausführungen konkretisiert er die Mängelliste. So sei "das zur Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes unverlässliche Durchführen von Audits in den Bereichen Informatik, Polizei, Gesundheit, Soziales und Bildung in den Verwaltungen des Kantons (zuzüglich verwaltungsexterne Einheiten mit kantonalen Leistungsaufträgen) sowie der 82 Gemeinden" (S.17) nicht regelmässig und systematisch umzusetzen. Auch vermöge der Kanton Luzern "den Anforderungen des Bundes in Bezug auf die durchzuführenden Kontrollen der Nutzung des Schengen Informationssystems (SIS) durch Polizei und Migrationsbehörden" nicht nachzukommen.
Und für die nahe Zukunft sieht der Datenschutzbeauftragte anstehende wichtige Arbeiten, die er mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht adäquat umsetzen kann, namentlich bemängelt er das "Fehlen ausreichender Kontrollmöglichkeiten" in Bezug auf "die im Rahmen der kantonalen E-Government.-Strategie bereits geschaffenen und in den kommenden Jahren noch zu verwirklichenden Webportalen und zentralen Datenbanken von Kanton und Gemeinden" (S. 17).
Die Situation ist also gravierend, die Situation muss dringend dahingehend verbessert werden, dass der Datenschutzbeauftragte gemäss den gesetzlichen Vorgaben arbeiten kann. Denn: Ein Kanton, der die gesetzlichen Vorgaben (die eigenen und die des Bundes) aus finanziellen Gründen nicht umsetzen will, verliert das Vertrauen der EinwohnerInnen dieses Kantons.
