Grüne Vorstösse im Stadtparlament Luzern - Archiv 2014

Dringliche Interpellation: Konsequenzen der Umsetzung des neuen kantonalen Stipendiengesetzes?

Archiv: 25. August 2014

Ali Celik und Katharina Hubacher fragen in einer dringlichen Interpellation namens der Grünen/Jungen-Grünen-Fraktion den Stadtrat nach den Konsequenzen der Umsetzung des neuen kantonalen Stipendiengesetzes, besonders bezüglich Studierenden, welche die Frist zur rechtzeitigen Beantragung von Stipendien verpasst haben.

Der Kanton Luzern hat an der Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 das neue Gesetz über Ausbildungsbeiträge angenommen. Somit tritt dieses mit sofortiger Wirkung per 19. Mai 2014 in Kraft. Das Ziel war, dass der Kanton Luzern damit ein modernes und bedarfsgerechtes neues Stipendiengesetz erhält. Im Informationsblatt der kantonalen Stipendienstelle hiess es:

"Stipendien und Darlehen werden gezielter an Personen gewährt, die wirklich darauf angewiesen sind. Konkret bedeutet dies, dass weniger Gesuchstellende berücksichtigt werden, diese aber höhere Beiträge erhalten: (...) Der Kanton Luzern verstärkt seine Informationstätigkeit. Auf der Basis eines Laufbahnentwurfes werden in einem Beratungsgespräch das Ausbildungsvorhaben, die Finanzierung und die Rückzahlbarkeit allfälliger Darlehen besprochen."

Für die Gesuchseingabe wird auf dem Gesuchsformular der Stipendienstelle des Kantons Luzern folgendes erläutert: "Das Gesuch ist spätestens einen Monat nach Beginn des Ausbildungsjahres einzureichen. Erfolgt ein Gesuch verspätet, werden für das laufende Ausbildungsjahr keine Ausbildungsbeiträge gewährt. Bei mehrjährigen Erstausbildungen ist das Gesuch für jedes Ausbildungsjahr zu erneuern."

Die Umsetzung des neuen kantonalen Stipendiengesetzes mit Bezug auf die oben dargelegten Handlungsweisen weist nicht nur bildungspolitisch, sondern auch sozialpolitisch einige Probleme für die Gesuchstellende aber auch für die Kommunen auf. Wir gehen davon aus, dass bedürftige Personen, die keine Stipendien erhalten bzw. keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten haben, entweder das Studium für das jeweilige Jahr abbrechen oder beim Sozialamt der Wohngemeinde wirtschaftliche Sozialhilfe beantragen müssten.
Wir bitten den Stadtrat um folgende Auskunft:
  • Welche finanziellen Konsequenzen haben verpasste Gesuche für die Gemeinde bzw. für Kosten im Zusammenhang mit der Sozialhilfe?
  • Was sind die Konsequenzen für Studierende, die ausgewiesen das Recht auf Stipendien hätten, die verkürzte Frist aber verpassen und keine Stipendien erhalten?
  • Hat sich der Stadtrat respektiv die Sozialdirektion gegenüber der Kantonsregierung schon zu dieser Problematik geäussert, wenn ja in welcher Hinsicht und was sind die Antworten darauf?