Grüne Vorstösse im Stadtparlament Luzern - Archiv 2014

Motion zur Verankerung von Corporate Governance im Personalreglement

Archiv: 18. September 2014

Urban Frye und Christian Hochstrasser beauftragen den Stadtrat in einer Motion namens der Grünen/Jungen-Grünen-Fraktion, das Personalreglement so zu ändern, dass städtische Angestellte nebenamtliche Tätigkeiten, welche sie für von der Stadt abhängige Organisationen wahrnehmen, dem Stadtrat melden und bewilligen lassen müssen.

Im Februar dieses Jahres wurde die Interpellation 151 Gefahr und Bestechung - welche Massnahmen trifft die Stadt als Auftrags- und Arbeitgeberin von Melanie Setz Isenegger und Luzia Vetterli namens der SP/JUSO-Fraktion eingereicht.

Interessenwahrungspflicht:
Corporate Governance ist für eine öffentliche Verwaltung äusserst wichtig, da diese das höchste Gut, das Vertrauen der Bevölkerung in ihre Organe und ihre Mitarbeitenden, sicherstellt.

Darum ist sicherzustellen, dass niemand in der Verwaltung auch nur dem Hauch einer Verdächtigung ausgesetzt ist, er oder sie würde durch seine/ihre Tätigkeit in der Verwaltung für sich oder eine ihm/ihr nahe stehende Firma oder Organisation einen Vorteil haben.

Das Personalreglement ist da sehr offen formuliert: Art 34 Sorgfalts- und Interessenswahrungspflicht .

Führungskräfte in der städtischen Verwaltung sollten nicht gleichzeitig in Führungspositionen von Unternehmen oder Organisationen sein, welche entweder von der Stadt Aufträge erhalten, finanziell oder durch andere Leistungen substanziell unterstützt werden, oder in einer sonstigen engen Beziehung stehen. Ausnahmen sind vom Stadtrat ausdrücklich gewünschte Einsitze in Gremien von Organisationen.
Der Stadtrat wird beauftragt das Personalreglement zu ändern und dabei folgende Punkte sicherzustellen:
  • Städtische Angestellte mit Nebenbeschäftigung und Tätigkeiten in Unternehmen oder Organisationen (Verwaltungsräte, Vereinsvorstände, etc.), welche entweder von der Stadt Aufträge erhalten, finanziell oder durch andere Leistungen substanziell unterstützt werden, oder in einer sonstigen engen Beziehung stehen, haben diese Tätigkeiten zu melden und durch den Stadtrat bewilligen zu lassen.
  • Die Tätigkeiten können nur bewilligt werden, wenn Interessenkonflikte begründet ausgeschlossen werden können.
  • Kaderangestellte sollen generell nicht in Führungsgremien von Organisationen Einsitz nehmen, die von der Stadt Luzern substantiell unterstützt werden, oder sonst in einer engen Beziehung stehen.