Motion für die öffentliche Einsichtnahme der Liste der Nutzungsberechtigten des KKL Luzern - gegen Interessenkonflikte in der Nutzungsrechtekommission
Archiv: 16. Oktober 2014
Urban Frye beauftragt den Stadtrat namens der Grünen/Jungen-Grünen-Fraktion in einer Motion, das Nutzungsreglement des KKL so zu ergänzen, dass die Nutzerliste mit Art und Anzahl der Nutzungsrechte öffentlich ist und in der Nutzungsrechte-Kommission keine Vertreter von Institutionen Einsitz haben, welche selbst Nutzungsrechte in Anspruch nehmen.
Das aktuelle Reglement über die Vergabe von Nutzungsrechten ist seit 2009 in Kraft, wobei die wesentlichen Inhalte aus dem Jahre 1997 stammen.Obwohl sich bis anhin bei der Vergabe von Nutzungsrechten keine nennenswerten Problematiken manifestierten, sind einige Punkte der allgemein gültigen, zeitgemässen Corporate Governance anzupassen:
Die Liste der nutzungsberechtigten Institutionen ist bis anhin nicht öffentlich einzusehen. Da die Nutzungsrechte letztendlich Beiträge der Stadt Luzern an Kulturinstitutionen sind und diese durch die Einwohnerschaft finanziert werden, ist nicht einzusehen, warum eine Nutzerliste nicht genau so öffentlich einsehbar sein soll, wie finanzielle Beiträge an Kulturinstitutionen.
In der Nutzungsrechtekommission haben einige Vertreter von Institutionen Einsitz, welchen eine wesentliche Anzahl von Nutzungsrechten zugesprochen wurde. Dies sind in erster Linie das Lucerne Festival und das Luzerner Sinfonieorchester.
Es besteht also die Möglichkeit, dass sich diese Institutionen gegen die Vergabe von Nutzungsrechten an neue Mitbewerber stellen und so eine ungewollte Konkurrenz behindern könnten. Dies entspricht nicht einer zeitgemässen Corporate Governance.
Deshalb fordert die Motion eine Ergänzung des Nutzungsreglements mit folgenden inhaltlichen Anpassungen:
- Die Nutzerliste mit Art und Anzahl der Nutzungsrechte ist öffentlich.
- In der Kommission sollen keine Vertreter von Institutionen Einsitz haben, welche selbst Nutzungsrechte in Anspruch nehmen.
