Grüne Vorstösse im Stadtparlament Luzern - Archiv 2014

Postulat für Corporate Governance bei städtischen Gesellschaften

Archiv: 13. November 2014

Urban Frye und Christian Hochstrasser fordern namens der Grünen/Jungen-Grünen-Fraktion den Stadtrat auf, eine bessere Corporate Governance bei städtischen Betrieben einzuführen - das bedeutet die Offenlegung der Vergütungen, strikte personelle Trennung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sowie konsequente Ausschreibung von Verwaltungsratsmandaten bei Gesellschaften, die im Besitze der Stadt Luzern sind oder an denen die Stadt Luzern beteiligt ist.

In der Ratssitzung vom 20. Februar 2014 stimmte der Grosse Stadtrat der vollständigen Überweisung des von der G/JG-Fraktion eingereichten Postulates Bessere Transparenz beim politischen Controlling bei stadteigenen Unternehmungen zu. Ein wesentlicher Punkt war dabei, dass die Vergütungen an Geschäftsleitungen und Verwaltungsrat von sich im Besitze der Stadt Luzern befindenden Aktiengesellschaften an der Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt und veröffentlichet werden.

Nachdem am 18. Mai 2014 sich eine Mehrheit der Bevölkerung der Stadt Luzern für eine Auslagerung der städtischen Alterssiedlungen in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft ausgesprochen hatte, wurden die zu besetzenden Verwaltungsratsmandate ordentlich ausgeschrieben, wie es der Stadtrat versprochen hatte.

Eine moderne, zeitgemässe Corporate Governance bei Gesellschaften trennt personell strikt die strategische Ebene (Verwaltungsrat) von der operativen (Geschäftsleitung). In mindestens zwei Gesellschaften, an denen die Stadt Luzern durch Aktien beteiligt ist (Messe Luzern AG) oder bei welcher sie Einsitz im Stiftungsrat hat (KKL Luzern), ist dies heute nicht der Fall.

Das Postulat fordert den Stadtrat auf, bei Gesellschaften, die in vollständigem oder mehrheitlichem Besitze der Stadt Luzern sind, darauf hinzuwirken, dass die Vergütungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung offengelegt werden, die personelle Trennung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung eingehalten wird sowie bei Neubesetzungen von Verwaltungsräten, die Mandate öffentlich ausgeschrieben werden.

Bei Gesellschaften, an denen die Stadt Luzern eine Minderbeteiligung hält oder auf Grund der juristischen Form eine zwingende Durchsetzung nicht möglich ist (Stiftungen), setzt sich der Stadtrat auf die Einhaltung dieser Grundsätze nach seinen Möglichkeiten ein.