Interpellation: Neue Tiefgarage im Sentihof
Archiv: 7. Juni 2016
Nico van der Heiden und Mario Stübi namens der SP/JUSO-Fraktion sowie Laurin Murer und Christian Hochstrasser namens der G/JG-Fraktion stellen dem Stadtrat mit einer Interpellation zum Parkplatzangebot bei der geplanten Sanierung der Überbauung Sentihof.
Der Sentihof wurde 1954 erbaut und prägt als grosse Blockrandüberbauung das Gebiet zwischen Autobahn, Reuss und Gütsch. Der Sentihof ist im kantonalen Inventar der Denkmalpflege als schützenswert eingestuft.
Die Besitzerin des Sentihofs, die Helvetia Versicherung, realisiert im Zeitraum 2016 bis 2018 etappenweise eine Sanierung der gesamten Siedlung. Dabei soll auch eine Tiefgarage mit Platz für 80 Motorfahrzeuge und 20 Motorräder erstellt werden. Der Sentihof ist heute praktisch autofrei, einige wenige Aussenparkplätze stehen in der Militärstrasse zur Verfügung. Trotzdem (oder gerade deswegen?) sind die Wohnungen gemäss unserem Kenntnisstand seit Jahren alle ausnahmslos vermietet (und dies zu absolut marktüblichen Mietpreisen). Die Besitzerin argumentiert trotzdem, dass "die Anzahl Parkplätze für die 293 Wohnungen zu klein"1 sei, obwohl in allernächster Umgebung das Parkhaus Altstadt über viele freie Abstellplätze verfügt und obwohl (gegen den Willen der unterzeichnenden Fraktionen) in einigen Jahren in nächster Nähe weitere hunderte zusätzliche Parkplätze im Parkhaus Musegg realisiert werden könnten.
Im Zusammenhang mit dem aktuell aufliegenden Baugesuch (2016-0142) stellen sich für die unterzeichnenden Fraktionen folgende Fragen:
- Welche Anzahl Parkplätze wird der Stadtrat gestützt auf das Parkplatzreglement der Stadt Luzern beim Projekt Sentihof maximal bewilligen? Auf welche Berechnungsgrundlagen und Überlegungen stützt sich der Stadtrat hierbei?
- Kann der Stadtrat Aussagen machen zur Verkehrsbelastung der umliegenden Strassen auf Grund der zusätzlich erstellten Parkplätze?
- Gelangt Artikel 11 des Parkplatzreglements der Stadt Luzern2 nicht zur Anwendung: "Wenn die Erstellung von Parkplätzen am vorgesehenen Standort gegen verkehrstechnische, feuerpolizeiliche, wohnhygienische oder raumplanerische Gesichtspunkte verstösst, hat der Stadtrat die Zahl der Parkplätze (...) weiter zu reduzieren oder deren Erstellung ganz zu untersagen"?
- Wie ist die Praxis des Stadtrates bei der Anwendung dieses Artikels grundsätzlich und wie gedenkt der Stadtrat in Zukunft, diesen Artikel anzuwenden?
- In der Stadt Luzern gibt es insgesamt 64'743 öffentliche und private Parkplätze.3 Auf zehn Einwohner kommen also acht Parkplätze. Gleichzeitig gibt es aus historischen Gründen viele autofreie oder autoarme Siedlungen (beispielsweise in der Neustadt). Kann der Stadtrat eine Aussage dazu machen, wie viele Parkplätze in einem Quartier bewilligt würden oder bewilligt werden müssten, wenn sämtliche Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer autofreier oder autoarmer Siedlungen in einem Quartier eine Tiefgarage erstellen möchten? Wie viele zusätzliche Abstellplätze würden so beispielsweise in der Neustadt erstellt und welche Auswirkungen hätte dies auf das Strassennetz?
- Kann der Stadtrat garantieren, dass die erstellten Parkplätze tatsächlich von den Mieterinnen und Mietern der entsprechenden Liegenschaft genutzt werden und nicht von externen Zupendlerinnen und Zupendlern? Gibt es grundsätzlich ein Monitoring über die Zweckentfremdung privater Parkplätze?
- Die im Jahre 2013 als Postulat überwiesene Motion 326 2010/2012: "Konkrete Umsetzung der nachhaltigen städtischen Mobilität im Parkplatzreglement" verlangt eine Überarbeitung des Parkplatzreglements. Kann der Stadtrat bereits erste Aussagen machen zur Stossrichtung der Reform, zum Zeitplan und dazu, ob ein Baugesuch wie beim Sentihof künftig noch bewilligungsfähig wäre?
- Plant der Stadtrat künftig, Parkplätze in Parkhäusern in naher Umgebung für die Berechnung der Anzahl Abstellplätze pro Überbauung zu berücksichtigen?
1 Vgl. www.sentihof-helvetia.ch/projekt
2 Zu finden unter: www.stadtluzern.ch/de/dokumente/rechtssammlung
3 Geschäftsbericht der Stadt Luzern, S. 108.
