Grüne Vorstösse im Stadtparlament Luzern - Archiv 2016

Motion: Übernahme der Betreuungskosten von Kindergarten- und Schulkindern ohne Hortplatz

Archiv: 9. November 2016

Noëlle Bucher und Christian Hochstrasser namens der G/JG-Fraktion und Luzia Vetterli namens der SP/JUSO-Fraktion fordern den Stadtrat auf, die Betreuungskosten der Familien, die ihre Kinder auch nach Kindergarteneintritt aufgrund von fehlenden Hortplätzen in einer Kita betreuen lassen, teilweise zu übernehmen.

In der Stadt Luzern gibt es zu wenige Hortplätze für Lernende der Volksschule. Immer wieder müssen Familien für ihre Kinder nach alternativen Betreuungslösungen suchen, weil Hortplätze fehlen. Dies, obwohl die Stadt Luzern gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Lernenden der Volksschule ein bedarfsgerechtes, finanzierbares und qualitativ hochstehendes Betreuungsangebot bereitzustellen.

Gemäss Art. 11 des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung und die Förderangebote haben Kinder im Vorschulalter ab dem dritten Lebensmonat bis zum Eintritt in den Kindergarten, für die ein Betreuungsplatz in einer von der Stadt zur Entgegennahme von Betreuungsgutscheinen anerkannten Institution vorhanden ist, Anspruch auf Betreuungsgutscheine. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass Familien ihre Kinder nach Eintritt in das freiwillige Kindergartenjahr weiterhin in einer Kindertagesstätte betreuen lassen müssen und dafür Betreuungsgutscheine erhalten. Die Kosten für einen Kitaplatz sind für den Grossteil der Betroffenen auch mit dem Erhalt von Betreuungsgutscheinen noch viel höher als die Kosten für einen Hortplatz.

Wir fordern den Stadtrat auf, die Betreuungskosten der Familien, die ihre Kinder auch nach Kindergarteneintritt aufgrund von fehlenden Hortplätzen in einer Kita betreuen lassen, teilweise zu übernehmen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem für das Kind ein adäquater Hortplatz zur Verfügung steht. Konkret sollen Familien, welche ihre Kinder wegen mangelnder Hortplätze nach Kindergarteneintritt noch in einer Kita betreuen lassen müssen, nicht mehr für die ausserfamiliäre Betreuung zahlen müssen als Familien, deren Kinder einen Hortplatz haben. Art. 10 des Reglements über die Betreuungsangebote der städtischen Volksschule ist entsprechend anzupassen.