Dringliches Postulat: Proaktive Kommunikation betreffend Einbürgerung mit B- und F-Aufenthaltsbewilligung
Archiv: 30. November 2016
Marco Müller und Noëlle Bucher namens der G/JG-Fraktion, Simon Roth und Enver Candan namens der SP/JUSO-Fraktion sowie Laura Kopp und Stefan Sägesser namens der GLP-Fraktion fordern den Stadtrat mit einem Dringlichen Postulat auf, in der Stadt wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer mit einem B- und F-Ausweis, welche die Voraussetzungen für eine Einbürgerung mitbringen, zeitnah proaktiv über die Möglichkeit einer Einbürgerung zu informieren.
Am 1.1.2018 tritt die neue kantonale Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Auf Grund eines Entscheides der eidgenössischen Räte im Jahr 2014 sind Einbürgerungen zukünftig nur noch mit einer Niederlassungsbewilligung C möglich.
Damit fällt die bisherige Möglichkeit der Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer mit einer F- oder B-Aufenthaltsbewilligung weg. Davon betroffen sind zahlreiche Menschen, die seit längerer Zeit in der Stadt Luzern wohnen und zu einem wichtigen Teil unserer Gesellschaft geworden sind.
Ausländerinnen und Ausländer mit B-Ausweis leben oft seit vielen Jahren und bestens integriert in der Stadt Luzern, arbeiten hart und leisten so einen wichtigen Beitrag zum Wohlstand der Schweiz und der Stadt Luzern.
Vorläufig aufgenommene Personen mit F-Ausweis sind nicht selten länger als zehn Jahre mit diesem Status in der Schweiz; dies, weil es nicht zumutbar ist, sie in ihr Herkunftsland zurückzuschicken. Ca. 95 % der vorläufig aufgenommenen Personen bleiben in der Schweiz, die meisten werden nie mehr zurückkehren können, weil ihre Sicherheit im Ursprungsland nicht gewährleistet werden kann. Sie nehmen an Integrationsprogrammen der Stadt Luzern teil.
Es ist unumstritten, dass die Erlangung des Schweizer Bürgerrechtes ein wichtiger Schritt in der Integration von Ausländerinnen und Ausländern darstellt. Eine vom Schweizerischen Nationalfonds verfasste Studie ("Einbürgerung beschleunigt die Integration"1) weist explizit darauf hin, dass die Einbürgerung von in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländern sich positiv auf die Integration auswirke. Zudem seien die positiven Auswirkungen umso grösser, je früher sich eine Person einbürgern lasse.
Der Vorstand der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren (KKJPD) rief im November 2016 in einem Schreiben dazu auf zu prüfen, ob Massnahmen zur besseren Information von einbürgerungsberechtigten Personen angezeigt sind. Im vom KKJPD-Präsidenten und Regierungsrat Hans-Jürg Käser (FDP, Bern) unterzeichneten Brief wird den Kantonen und Gemeinden empfohlen, Bevölkerungskreise aktiv zu ermuntern, das Verfahren zur Einbürgerung baldmöglichst in Angriff zu nehmen.
Eine solche proaktive Kommunikation der Behörden in Sachen Einbürgerungsfragen ist jedoch nicht neu. Die Kantone Basel-Stadt und Genf kennen schon länger eine solche Praxis. Sie schreiben Ausländerinnen und Ausländer, welche die gesetzlichen Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, an und informieren über die Möglichkeit der Einbürgerung sowie das dazugehörende Verfahren.
Luzern ist eine offene und tolerante Stadt, Menschen aus den unterschiedlichsten Nationen haben ihren Lebensmittelpunkt hier und fühlen sich in Luzern zu Hause. Viele Bereiche, so etwa die Gastronomie oder die Pflege, würden ohne die zugezogenen Menschen gar nicht mehr funktionieren. Mit vielfältigen Angeboten wie der Fachstelle Integration, Integrationskommission, Willkommensveranstaltungen, Integrationsprojekten und Öffentlichkeitsarbeit engagiert sich die Stadt Luzern für ein respektvolles Zusammenleben und eine gelebte Integration von Ausländerinnen und Ausländern.
Wir fordern den Stadtrat auf, in der Stadt wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer mit einem B- und F-Ausweis, welche die Voraussetzungen für eine Einbürgerung mitbringen, zeitnah proaktiv über die Möglichkeit einer Einbürgerung zu informieren, da im Hinblick auf die Gesetzesänderung per 1.1.2018 Einbürgerungen nur noch mit einem C-Ausweis möglich sein werden.
Folgende Massnahmen sind denkbar:
- Persönliches Schreiben an alle Ausländerinnen und Ausländer der Stadt Luzern mit B- und F-Ausweis, welche die Kriterien einer Einbürgerung erfüllen, inkl. Information über die Gesetzesänderung, Kontaktangaben der zuständigen Stelle und Ermunterung, ein Gesuch zu stellen
- Bericht im Stadtmagazin
- Versand einer Medienmitteilung
- Aktive Öffentlichkeitsarbeit, u. a. via Website, Facebook, Twitter etc.
1 http://www.snf.ch/de/fokusForschung/newsroom/Seiten/news-150928-medienmitteilung-einbuergerungen.aspx und http://www.citizenship.ch
