Vernehmlassungsantworten und Stellungnahmen - Archiv 2017

Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Personalgesetzes

Archiv: 13. Oktober 2017

Die Grünen haben Vorbehalte zu den Änderungen im Personalgesetz und wehren sich gegen weitere Verschlechterungen der Anstellungsbedingungen für kantonale Angestellte.

Es muss hier offenbleiben, wie und wieweit die Rentenansprüche bei der Luzerner Pensionskasse (LUPK) dem demographischen Wandel und den (mindestens zurzeit) verringerten Renditeaussichten angepasst werden sollen. Klar ist aber, dass die Anstellungsbedingungen der kantonalen Angestellten sich in den vergangenen Jahren merklich verschlechtert haben, nicht nur bei der Arbeitszeit sondern auch durch die zurückhaltende Lohnentwicklung. Die Lohnabhängigen des Kantons gehören - nebst anderen - zu den Leidtragenden der kantonalen Finanzpolitik.

Leider werden die Kantonsangestellten nun durch die Streichung der arbeitgeberfinanzierten AHV-Ersatzrente nochmals schlechter gestellt. Die Grünen sind damit nicht einverstanden und fordern den Regierungsrat auf, dafür zu sorgen, dass die bestehenden Regelungen für die AHV-Ersatzrente ins Personalgesetz PG überführt werden und der Arbeitgeber zumindest einen paritätischen Anteil der Kosten trägt. Die Grünen unterstützen die vorgeschlagenen Regelungen wie sie in § 12 a und § 25 PG vorgesehen sind. Sie haben Vorbehalte zu den beabsichtigen Änderungen von § 22 und schlagen vor, dass die zuständige Behörde ein Arbeitsverhältnis aus Altersgründen frühestens dann beenden kann, wenn der Entlassene die Rente der Vorsorgeeinrichtung gemäss § 63 PG oder eine arbeitgeber-(mit)finanzierte AHV-Ersatzrente beziehen kann. Eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf nur aus wichtigen betrieblichen Gründen oder bei nachgewiesener unhaltbarer Leistungsbereitschaft möglich sein. Die Behörde hat bei ihren Entscheid nebst den Interessen des/der Angestellten auch die Situation des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen.