Interpellation: Dorfkern Ost
Archiv: 22. Januar 2018
Hannes Koch (L20) und Mitunterzeichnende stellen dem Gemeinderat eine Reihe von Fragen zum "Bebauungsplan Kernzone Dorfkern Ost / Teiländerung Zonenplan A im Bereich Dorfkern Ost".
Am 1. Juni 2017 wurde der B+A Nr. 1589 "Bebauungsplan Kernzone Dorfkern Ost / Teiländerung Zonenplan A im Bereich Dorfkern Ost" im Einwohnerrat behandelt. Bekannterweise wurde das Geschäft mit einer knappen Mehrheit von FDP und L2O an den Gemeinderat zurückgewiesen. Der Gemeinderat bemängelte, dass nun nicht klar sei, welchen Auftrag er nun habe und was die Gegner des Bebauungsplans genau wollen.
Dies haben die L2O und die FDP ernst genommen und dem Gemeinderat im Rahmen einer Besprechung im September 2017 ihre gemeinsamen und klaren Ideen und Gedanken vorgestellt. Seither wurde von Seite des Gemeinderates nichts mehr kommuniziert. Die L2O und FDP nehmen dies nun zum Anlass, gemeinsam folgende Fragen zu stellen:
Allgemein
- Fanden Gespräche mit den betroffenen Grundstückbesitzern statt?
- Was haben allfällige Gespräche mit diesen ergeben?
- Wie sieht das weitere Vorgehen aus Sicht des Gemeinderates aus?
- Inwieweit ist die Auflösung des Gebäudes D in zwei kleinere Gebäude, welche leicht zurückversetzt sind, realisierbar?
- Ist ein Steildach (minimal 35°, maximal 45°) in die Verhandlung mit aufgenommen worden? Wie waren die Reaktionen?
- Inwieweit kann mit der Umsetzung, die Strasse anhand der Flucht der Begrenzungspfosten zu verengen, realisiert werden?
- Kann die angestrebte Grünfläche realisiert werden?
- Ist die vorgeschlagene Verkleinerung des Volumens des Gebäudes E um 20 % möglich?
- Ist ein Steildach (minimal 35°, maximal 45°) in die Verhandlung mit aufgenommen worden? Wie waren die Reaktionen?
- Wie weit kann das Haus nach Süden versetzt werden, so wie es von der FDP und der L2O vorgeschlagen worden ist?
- Wie steht der Gemeinderat zur Forderung, auf das Gebäude B gänzlich zu verzichten?
- Wie stehen die Grundstückbesitzer dazu?
- Wie stehen diese zu dem vorgeschlagenen Verzicht auf eine Wohnnutzung resp. zu einer ausschliesslichen Nebennutzung (z.B. Garage, wie heute)?
- Wie steht der Gemeinderat zur Forderung, dem Gebäude G ein Stockwerk dazu zu gewähren, damit alle Gebäude gleich hoch sind?
- Wie steht der Gemeinderat zur Forderung, die Parzellen 1762, 1482, 398, 697 in den Perimeter der Kernzone aufzunehmen?
- Wie steht der Gemeinderat zur Forderung, dass sich die Fassadengestaltung bezüglich Materialisierung und Massstäblichkeit an den bestehenden Gebäuden in der Zone zu orientieren hat, damit sie als Ensemble zur Geltung kommt?
- Wie steht der Gemeinderat zur Forderung, dass nur eine gemeinsame Tiefgarage für die Gebäude B, C, D und E geplant werden soll?
Für die Beantwortung der Fragen danken wir herzlich.
