Interpellation: Videoüberwachung
Archiv: 21. März 2018
Caroline Wiezel und Mitunterzeichnende stellen dem Gemeinderat mit einer Interpellation Fragen zur Installation von Attrappen von Überwachungskameras.
Anfangs 2018 wurden in der Spierunterführung (zwischen Spierkreisel und Ennethorw) zwei Überwachungskameras installiert. Laut dem Reglement Videoüberwachung der Gemeinde Horw vom 13. März 2008 muss die Liste der Videoinstallationen der Gemeinde Horw öffentlich frei zugänglich sein. Horw löst diese Forderung mit einer Liste auf der Horwer Website ein. Dort sind die Installationen in der besagten Unterführung jedoch nicht aufgelistet. Weitere Abklärungen haben ergeben, dass es sich dabei um Attrappen handelt.
Meine Fragen:
- Fallen Attrappen unter das oben genannte Reglement?
- Wie wird bei der Bewilligung von Überwachungskamera-Attrappen vorgegangen?
- Wer bewilligt solche Attrappen?
- Hat es noch mehr Attrappen, die durch die Gemeinde installiert wurden? Wenn ja, wo befinden sich diese?
