Postulat: Benutzungskonzept Schappe und Unterwerk Fenkern
Archiv: 24. April 2018
Raoul Niederberger beauftragt den Gemeinderat mit einem Postulat, ein Betriebs- und Nutzungskonzept für die Räumlichkeiten der Schappe im Kulturquadrat und des Unterwerks Fenkern zu erstellen.
Ich bitte Sie folgendes Postulat zu überweisen: Der Gemeinderat wird beauftragt, ein Betriebs- und Nutzungskonzept für die Räumlichkeiten der Schappe im Kulturquadrat und des Unterwerks Fenkern zu erstellen, in dem er aufzeigt:
- Unter weIchen Bedingungen die Räumlichkeiten vermietet werden. Wie mögliche AGBs oder ABVs ausgestaltet seien könnten.
- Wie die verschiedenen Nutzungen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können.
- Welche Räumlichkeiten vorzugsweise für welche Nutzungen zur Verfügung stehen sollen.
- Welche Stelle für die Koordination zuständig ist und vermitteln soll, wenn es zwischen verschiedenen Nutzungen zu Überschneidungen kommt.
Begründung:
Mit der (Teil-)Eröffnung der Schappe im Kulturquadrat und des Unterwerks Fenkern sind in Kriens wichtige neue Räume für eine lebendige Kulturszene entstanden. Dies zeigt sich auch in der regen Nutzung der neuen Räume. Aus der grossen Zahl an Vermietungen ergeben sich jedoch auch gewisse Schwierigkeiten. Damit die verschiedenen Veranstaltungen gut gelingen können, müssen sie gezielt aufeinander abgestimmte werden. Wie diese Abstimmung funktionieren soll und wie sie koordiniert werden soll, ist bis jetzt noch nicht restlos geklärt. Die Benutzungsverordnung für Hallen, Säle und Aussenanlagen regelt nur, wie die Räumlichkeiten der Gemeinde genutzt werden können.
Die aufgezeigte Problematik scheint auch der Gemeinderat bereits erkannt zu habe, schreibt er doch in der Beantwortung der Interpellation Bienz, Nr. 089/2017: "Die Abteilung Immobiliendienste hat gemäss AFP 2018-2022 und nach Abschluss der Zentrumsüberbauten den Auftrag, die Gebühren- und Benützungsordnung für die Vermietung öffentlicher Räume zu überarbeiten." Da ein Teil der Räume aber bereits jetzt genutzt werden kann, braucht es eine Neuregelung so schnell wie möglich und nicht erst, wenn die Zentrumsüberbauung fertiggestellt wurde. Der Gemeinderat soll deshalb ein neues Betriebs- und Nutzungskonzept erstellen, welches die oben aufgeführten Punkte berücksichtigt.
