Vernehmlassungsantworten und Stellungnahmen - Archiv 2018

Vernehmlassung - Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz

Archiv: 1. Oktober 2018

Die Erarbeitung eines Kantonalen Einführungsgesetzes ist unausweichlich, im Grossen und Ganzen jedoch eine Fortschreibung des bereits bestehenden kantonalen Rechts und daher weitgehend unbestritten.

Die heute gültigen Bestimmungen erlauben es Regierung und Verwaltung immer noch, mit Lotteriefondsgelder wenig kontrolliert auch Gefälligkeiten zu verteilen. Das ist unerwünscht, besonders auch in der Zeit der finanziellen Not, in der sich der Kanton befindet und wohl noch einige Jahre (Nachholbedarf) befinden wird.

Die Grünen schlagen daher eine Änderung der Zuständigkeit vor. In Zukunft sollen analog dem Kanton Waadt zwei Stiftungen, eine für Kultur und Soziales, die andere für Sport, die Verteilung der Lotteriegelder vornehmen. Die Stiftungsräte sollen mit einer Amtszeitbeschränkung von acht Jahren vom Regierungsrat gewählt werden und anschliessend unabhängig agieren können.

Auch gemäss den neuen eidgenössischen Geldspielgesetz haben Kantone weiterhin die Reingewinne aus Lotterien und Spielwetten vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden, namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport. Auch ist die Verwendung dieser Lotteriegelder zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen ausgeschlossen (Art. 125 Geldspielgesetz vom 17. September 2017). Diesen Grundsatz hat der Luzerner Regierungsrat durch die Änderung der Lotteriegelderverordnung (SRL 994) Anfang Juli 2012 zumindest aufgeweicht, wenn ihm nicht gar widerhandelt.

Die Grünen schlagen deshalb vor, dass unter Art. 5 Verwendungszweck ein Abschnitt 2 eingefügt wird: Ausgeschlossen sind Beiträge für nicht rein kommerzielle Auftritte des Kantons oder seiner Regionen an Veranstaltungen, z.B. Auftritte als Gastkanton an Messen und Veranstaltungen.