Vernehmlassung der Anpassung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes (RLG) durch die Grünen Kanton Luzern
Archiv: 12. Juni 2019
Sehr geehrte Herren Regierungsräte
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Grünen Kanton Luzern danken Ihnen für die Möglichkeit an der Vernehmlassung der
Anpassungen am RLG teil zu nehmen. Die Ladenöffnungszeiten sind seit Jahren ein Thema auf dem politischen Parket. Drei Mal hat sich die Luzerner Bevölkerung klar gegen eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen. Dieses klare Zeichen gilt es zu respektieren und werden wir weiter unterstützen.
Demgegenüber werden aber auch die Anliegen, vor allem der grossen Einkaufshäuser, die
Ladenöffnungszeiten stark auszuweiten, immer wieder vorgebracht. Diese Ausweitung wird
in erster Linie durch das Verkaufspersonal getragen, was dazu führt, dass sie weniger
komfortable Arbeitszeiten haben. Zudem wird die Arbeitslast in der Regel mit dem selben Personal bewältigt. Weiter handelt es sich um das Personal, welches in den untersten Einkommensstufen angestellt ist.
Das Anliegen der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten wird nicht von der gesamten Branche
mit getragen. Was wir in dieser Vernehmlassung kritisch würdigen dürfen, ist ein ganz klarer Kompromiss, welcher durch den Detailistenverband und die Sozialpartner ausgehandelt wurde.
Dieser bringt eine rechnerische Ausweitung der maximalen Ladenöffnungszeit um eine halbe Stunde mit sich. Diese halbe Stunde kann von den Grünen Kanton Luzern mehrheitlich mitgetragen werden. Wir werden uns jedoch gegen jegliche zusätzliche Ausweitungen der Ladenöffnungszeiten politisch zur Wehr setzen.
Damit die Rechnung mit der halben Stunde auf geht, einigte man sich auf ausschliesslich
einen Abendverkauf pro Woche, bis 21:00 Uhr. In der Zwischenzeit wurden diskutiert, ob
zwei Abendverkäufe pro Woche, je bis 20:00 Uhr zugelassen werden sollen. Wir Grünen
lehnen die zwei «kurzen» Abendverkäufe ab, auch wenn die gesamte Ladenöffnungszeit damit rechnerisch unverändert, wie im angepassten RLG bleiben würde.
Fazit der Grünen Kanton Luzern:
Wir Danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.
