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Keine Kürzung der wirtschaftlichen Sozialhilfe

Archiv: 1. Mai 2004

Dringliches Postulat über die Ablehnung der Kürzung bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe (GSD 5)

von Gaby Müller, namens der GB-Fraktion

Gemäss der Botschaft 43 soll die wirtschaftliche Sozialhilfe im Umfang von 1 Mio. Franken reduziert werden, in dem die Richtlinien der schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) beim Grundbedarf I und II um je 5% gekürzt werden. Wir beantragen, dass diese Sparmassnahme auf dem Buckel der wirtschaftlich schwächsten Personen gestrichen wird.

Begründung:
Die SKOS-Richtlinien sind ein gesamtschweizerisches Kompromisswerk im Bereich der öffentlichen-wirtschaftlichen Sozialhilfe. Es handelt sich dabei um Empfehlungen, welche der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts als Referenz dienen. Die Richtlinien gelten für alle längerfristig unterstützten Personen, die in Privathaushaltungen leben und fähig sind, den damit verbundenen Verpflichtungen nachzukommen. Die Ansätze sind so bemessen, dass trotz eines sehr knappen Budgets, eine minimale Teilnahme am öffentlichen, sozialen und kulturellen Leben möglich ist. Die Richtlinien werden laufend aktualisiert und ergänzt um die neusten sozialpolitischen Entwicklungen zu berücksichtigen.

Die Kürzung der Ansätze um 5% würde dazu führen, dass die wirtschaftliche Sozialhilfe bei einem Ein-Personen-Haushalt, bei Alleinerziehenden und Familien mit zwei Kinder im Schulalter, tiefer angesetzt würde als das betreibungsrechtliche Existenzminimum. Diese Massnahme bedeutet für die betroffenen Personen eine enorme Härte und ist aus sozial- und gesellschaftspolitischen Gründen klar abzulehnen.