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Schutz der Opfer

11. November 2008, von Katharina Hubacher

Leserinnenbrief zur Abstimmung über die Volksinitiative „Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern“

Die meisten sexuellen Übergriffe auf Kinder geschehen im vertrauten Beziehungsrahmen der Opfer. Diese können oft erst viel später von der Tat erzählen und sich klar werden, ob sie den Täter anzeigen möchten. Darum ist es wichtig, dass diese Straftaten eine lange Verjährungsfrist haben.

Die Initiative „für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern“ will aber überhaupt keine Verjährungsfrist mehr. Sexuelle Übergriffe auf Kinder würden diesbezüglich also dem Völkermord und dem Terror gleichgesetzt. Das widerspricht einem gesunden Rechtsempfinden und stellt unsere Rechtsordnung in Frage.

Es gilt auch zu beachten, dass die Beweisführung umso schwieriger wird, je länger eine Tat zurückliegt. Opfer, die sich erst nach langer Zeit getrauen, den Täter anzuzeigen, laufen deshalb Gefahr, vor Gericht noch einmal zu verlieren, weil eine konsequente Beweisführung nicht mehr möglich ist.

Der Bundesrat sieht in seinem indirekten Gegenvorschlag eine deutliche längere Verjährungsfrist vor, die erst mit der Volljährigkeit der Opfer beginnt. Dies ist eine vernünftige und praktikable Lösung. Die Initiative aber schiesst über ihr Ziel hinaus und dient auch den Opfern nicht. Darum müssen wir sie klar ablehnen.

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