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Stimmrechtsbeschwerde wegen 14 Zeilen
29. August 2013, von Christian HochstrasserEs ist in den letzten Jahren etwas Mode geworden, bei allen möglichen Gelegenheiten und Unzufriedenheiten Stimmrechtsbeschwerden gegen den Stadtrat einzureichen (Abstimmungen zur Industriestrasse, zur Steuererhöhung). Nun hat die SVP wegen der Abstimmungsbroschüre zur Abstimmung über eine attraktivere Gestaltung der Bahnhofstrasse erneut zu diesem Mittel gegriffen. Die Gegner der Initiative kämen nur auf 14 Zeilen zu Wort und die Kommentatorin der NLZ sieht das dann auch gleich so.
Fakt ist aber, dass die SVP bei dieser Initiative weder Initiantin noch sonst in einer Rolle ist, um mehr zu sagen zu haben, als die anderen Parteien. Die sechs Fraktionen im Grossstadtrat kommen alle ausgewogen, gemäss ihren Voten im Grossen Stadtrat zu Wort. Die SVP fordert nun, dass sie, sozusagen als alleinige Gegnerschaft mehr Platz bekommen soll als die anderen. Die Initianten, der Stadtrat und die grosse Mehrheit des Grossen Stadtrats unterstützen die Initiative und empfehlen ein Ja zu einer attraktiven Bahnhofstrasse. Diese klare Mehrheit darf auch so zur Geltung kommen.
Ich bin sehr der Meinung, dass eine ausgewogene Information an die StimmbürgerInnen zentral ist und es ein heikles und wichtiges Thema ist, wie dies gehandhabt werden soll. Eine eigene SVP-Seite im Büchlein, auf welcher sie ihre Nein-Parolen exklusiv breitschlagen dürfen, wäre aber sicher keine Alternative. Die Frage bliebe dann aber offen, ob die SVP überhaupt genügend Argumente gegen die Aufwertung der Bahnhofstrasse finden würde, um damit eine ganze Seite im Abstimmungsbüchlein zu füllen.

Am 29. August 2013 um 20:55 Uhr
Denke dass das schon 1 Seite füllt.
http://www.svpluzern.ch/nachrichten/grosser-stadtrat/219-nein-zu-einer-angeblich-qattraktivenq-bahnhofstrasse
Am 30. August 2013 um 15:04 Uhr
Es könnte sein, dass damit 1 Seite voll wird, mir fehlen aber die überzeugenden Argument. Aber danke einenweg für den Hinweis.