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Vorbehalte bei der Spitalgebäude-Vorlage
16. Februar 2010, von Heidi RebsamenLeserbrief zur Abstimmung über die Übertragung der Spitalgebäude, NLZ 16. Februar 2010
Ein wesentlicher Grund, warum ich der Übertragung der Spitalbauten nicht zustimmen kann, ist der drohende Verlust der Einflussmöglichkeiten des Kantonsrates. Auch auf bürgerlicher Seite wurde dieser Aspekt der Vorlage bemängelt.
Als Ausweg wurde im Kantonsrat eine Motion überwiesen, welche den Regierungsrat verpflichtet, alle acht Jahre einen Planungsbericht über die Gesundheitsversorgung vorzulegen. Er muss zudem die Investitionsplanung jährlich dem Kantonsrat zur Kenntnis bringen sowie den Geschäftsbericht durch den Kantonsrat genehmigen lassen.
In den Abstimmungsunterlagen wird nun suggeriert, die Einflussmöglichkeiten des Kantonsrates seien so gewährleistet. Leider ist das aber nicht so. Die Regierung wehrte sich nämlich in ihrer Antwort bei den ersten beiden Punkten. Deren Erfüllung hätte eine Aufstockung des Kantonspersonals zur Folge gehabt.
Dass die Regierung bereit ist, mit Erläuterungen und Kommentaren mehr Transparenz in die Auflistung zu bringen, ist für mich nur Kosmetik. Der wirklich heikle Punkt ist die Genehmigung der Jahresberichte. Als Kantonsrätin lasse ich mich auf ein Vorgehen ein, dessen Folgen juristisch noch nicht abschliessend geklärt sind. Indem ich den Jahresbericht genehmige (und nicht nur zur Kenntnis nehme), entlaste ich den Spitalrat, ein Gremium notabene, das von der Regierung eingesetzt wurde und das aus meiner Sicht nicht ausgewogen zusammengesetzt ist.
Ich fühle mich schlicht nicht in der Lage, mit den Informationen aus den jeweiligen Geschäftsberichten eine Entlastung des Spitalrates vorzunehmen. Diese Verantwortung will und kann ich nicht übernehmen. Die überwiesene Motion entpuppt sich deshalb als Augenwischerei.
