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Klare Regeln für Strombeschaffung

22. November 2011, von Christian Hochstrasser

In seinem Leitartikel in der NLZ fragt Hugo Bischof, warum die Stadt Luzern eigenmächtig aus der Atomenergie aussteigen soll, ohne übergeordnete Entscheide des Bundes abzuwarten. Richtig ist, dass der Atomausstieg des Bundes erst eine Absichtserklärung von Bundesrat und Parlament ist. Die konkrete Vorlage wird wohl erst Mitte 2012 bekannt sein und ob darin ein verbindliches Ausstiegsjahr zu finden ist, bleibt offen. Ob die ewl als 100%-Tochter der Stadt Luzern in- und ausländischen Atomstrom auf dem Markt einkauft oder nicht, ist hingegen allein in der Kompetenz der Stadt Luzern.
Unsere Stromversorgung in der Stadt Luzern wird nur dann frei von Atomstrom werden, wenn wir jetzt klarstellen, welche Regeln in Zukunft für die Strombeschaffung der ewl gelten. Mit 2x Ja zu Initiative der jungen Grünen und Gegenvorschlag ist das klar. Nun kann ich noch entscheiden, ob ich bis fast zu meiner Pensionierung 2045 warten möchte, bis diese Regeln durchgesetzt werden oder ob Luzern (schon) 2035 atomstromfrei wird. Meine Wahl ist sonnenklar!

Eine Reaktion zu “Klare Regeln für Strombeschaffung”

  1. Christian Hochstrasser

    „Sehr geehrter Herr Hochstrasser
    Wir haben Ihren Leserbrief erhalten und bedanken uns herzlich dafür. Die grosse Menge an Zuschriften in den letzten Tagen zu den bevorstehenden Abstimmungen über den Atomausstieg in Luzern und die Fusionen in der Agglomeration Luzern hat uns aus Platzgründen gezwungen, eine Selektion vorzunehmen. (…)
    Mit freundlichen Grüssen, Neue Luzerner Zeitung“

    Wenn ich mir die Richtung der meisten Leserbriefe der letzten Tage vor Augen führe, vermute ich, was die NLZ unter „Selektion“ versteht.

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