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Alkoholverbot: Wirkt eine Massnahme nicht, ist die nächste schon in Sicht
28. November 2012, von Michael Töngi, » Website...Pius Zängerle, CVP-Kantonsrat verlangt ein Alkoholverbot auf dem Bahnhofplatz. Er will damit die Probleme auf diesem Platz in den Griff bekommen. In der Luzerner Zeitung weist er unter anderem darauf hin, dass die Bestrafung des Liggerings schwierig sei. Das Stichwort ist gut, um das neue Verbot etwas genauer anzuschauen.
2008 hatte der Kantonsrat ein Littering-Verbot eingeführt. CVP und FDP meinten damals, es brauche eine gesetzliche Grundlage, um schnell gegen das Littering vorgehen zu können. Auch damals war der Bahnhofsplatz im Visier, auch damals erhoffte man sich, mit einem neuen Gesetzesartikel eine gesellschaftliche Entwicklung in den Griff zu bekommen. “Gegensteuer geben” oder “präventive Wirkung” waren die Stichworte. Schon damals wiesen die Grünen darauf hin, dass man sich nicht zu grosse Hoffnungen auf die Ordnungsbussen gegen Littering machen sollte und dass es auf die begleitenden Massnahmen drauf ankäme.
Heute sieht man: Das Littering-Verbot hat nicht das gebracht, was man sich erhoffte. Statt sich zu überlegen, woran das liegen könnte und ob der Ansatz richtig war, wird ein weiteres Verbot verlangt. Diesen Aktionismus kennen wir auch von anderen Politbereichen. Hier wäre manchmal etwas weniger mehr.
PS: Die Luzerner Zeitung findet heute einmal mehr, man müsse unbedingt in Sachen Bahnhofsplatz handeln. Bis Einheimische und Journalisten sich wieder sicher fühlen. Die sehr prominente Unsicher-Machung dieses Platzes in der Luzerner Zeitung hat wahrscheinlich auf das subjektive Sicherheitsgefühl eine viel höhere Auswirkung als die tatsächliche Situation auf dem Platz.

Am 29. November 2012 um 12:24 Uhr
Ich stimme dir voll zu, was den „Aktionismus“ und das dauernde Schlechtreden des Bahnhofplatzes angeht. Mir kommt es oft vor, als redeten diese Herren von etwas, das sie eh nicht kennen (u.a. weil sie wohl nicht Zug fahren, sondern regelmässig ihren Beitrag zur städtischen Verstopfung mit Autos leisten).
Jedoch könnte ein nächtliches Alkohol-VERKAUFS-verbot durchaus sinnvoll sein, wenn es denn konsequent gilt. Siehe Genf. Angesichts der Sauerei im Bereich Monopol sollte auch über hohe Pfandgebühren für alle Gebinde und/oder eine regelmässige Reinigung auf Kosten der verursachenden Betriebe nachgedacht werden. Doch da geht wohl die sakrosankte Gewerbefreiheit vor, also droht man lieber mit Littering-Bussen, die von der Polizei mangels Finanz- und Personalmittel eh nicht ausgestellt werden können.
Am 29. November 2012 um 15:28 Uhr
Man könnte das Genfer Modell auch etwas genereller auslegen und prinzipiell die Geschäfte ab 21 Uhr schliessen. Aber da wären wir wieder bei einer anderen Diskussion…
Am 30. November 2012 um 16:54 Uhr
Ein Problem könnte sein, dass für die Betriebe im Bahnhof (Railcity) SBB- resp. Bundesrecht gilt. Und dieses bricht doch kantonales Recht, oder? (Darüber gab’s vor wenigen Jahren mal eine Abstimmung. Die ging ziemlich knapp aus, siehe http://www.swissvotes.ch/db/votes/view/536/list).
Ob und wie die das in Genf diesbezüglich überhaupt durchsetzen, weiss ich nicht.