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Wegweisung ist keine Lösung

25. Januar 2009, von Katharina Hubacher

Am 8. Februar stimmen wir über ein neues Gesetz ab, das die Polizei ermächtigen soll, Personen von einem Ort wegzuweisen, die andere belästigen oder bedrohen, oder bei denen der Verdacht besteht, dass sie dies gerade machen wollen. Eine polizeiliche Massnahme auf blossen Verdacht hin ist rechtsstaatlich sehr fragwürdig.

Zudem handelt es sich hier um eine klassische Problemverschiebung: Wer von einem Platz weggewiesen wird, sei es nun eine Einzelperson oder eine Gruppe, sucht sich einen neuen Platz aus. Das Problem verschiebt sich z.B. vom Bahnhofplatz ins Vögeligärtli, wo erst recht weiter provoziert wird, bis die Polizei wieder eingreift, usw. Solche Katz-und-Maus-Spiele kosten viel Energie und Zeit, die unsere Polizei aufbringen muss und die ihr dann anderenorts fehlen werden.

Die Regierung betont, die Wegweisung in der Praxis restriktiv und „mit Augenmass“ anwenden zu wollen. Wir wissen aber vom Vermummungsverbot her, dass die Polizei von politischer Seite her unter Druck gesetzt wird, die Vorschriften strenger durchzusetzen, obwohl es polizeitaktische Gründe dafür gibt, Vermummte in einer Demo zu dulden. Eine solche Verschärfung auf politischen und öffentlichen Druck hin ist auch beim Wegweisungsartikel zu befürchten. Trotz der gut gemeinten Vorgaben der heutigen Regierung wird der Druck sicher rasch erhöht, sobald das neue Gesetz in Kraft ist. Denn man erwartet, dass nun auf den Luzerner Plätzen und Strassen sehr bald Ruhe und Ordnung einkehrt.

Aus diesen Gründen stimme ich klar NEIN zum Wegweisungsartikel.

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