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Wer stört hier wen? und wer als nächstes?
7. Januar 2009, von Manuel SpäniAm 8. Februar stimmt die Luzerner Bevölkerung über den Wegweisungsartikel ab. Dieser steht schon heute im Polizeigesetz, soll nun aber massiv ausgeweitet werden. Bisher wurde darin geregelt, dass die Polizei Leute wegweisen kann, wenn sie zum Beispiel Rettungen behindern könnten. Neu soll die Polizei bei Verdacht auf Störung Personen oder Personen die einer möglicherweise störenden Gruppe angehören, wegweisen können. Und wenn diese Person verbalen Widerspruch kundtut, kann die Polizei eine amtliche Verfügung für ein 30-tägiges Rayonverbot aussprechen. Dass der Verdacht begründet sein muss, klang offensichtlich für das Gros der ParlamentarierInnen gut genug, wird aber bereits beim ersten Nachdenken zum Hohn. Wer hatte noch nie den begründeten Verdacht, dass er oder sie sich nervt? Aber dem nervenden Gegenüber dann gleich eine amtliche Verfügung an den Hals zu hängen, was für eine betroffene Person heisst: beim nächsten Auftauchen, z.B. am Bahnhof, verstösst sie gegen eine amtliche Verfügung und wird alleine durch ihre Anwesenheit straffällig. Kriminalisierung aufgrund eines Verdachts, wo doch in einem Rechtsstaat nur straffällig wird, wer gegen ein Gesetz verstösst. Ein Verdacht und sei er noch so gut begründet kann und darf nicht ausreichen für eine Kriminalisierung.
Mit der Einführung von Strafen auf Grund eines Verdachts wird die Grenze zum Polizeistaat überschritten. Grundrechte wie Bewegungs- und Versammlungsfreiheit werden durchlöchert. Das hat Folgen, die uns alle, sozial schlechter gestellte aber übermässig hart, treffen. Die angepeilten Probleme werden nicht gelöst, sondern bestenfalls verschoben, letztlich wohl sogar verschärft. Dies, weil nicht ihre Ursachen bekämpft, sondern weil Betroffene noch schlechter gestellt werden. Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum werden benutzt um Massnahmen gegen sozial Schwächere einzuführen, die zudem in absehbarer Zeit sukzessive auf weitere Bevölkerungskreise ausgedehnt werden können. Das „Bündnis Luzern Für Alle – Wegweisung ist Willkür!“ konzentriert sich auf diesen massiven Eingriff in die Grundrechte und setzt weiterhin auf sein bereits etabliertes Logo mit den verschiedenen Menschen und fragt: WelcheR wird schlussendlich stören? Die mit der langen Nase? Oder sieht’s die Polizei an der Frisur? Provokativ wird denn auch gefragt: „Ist die Stadt sauber genug, wenn alle Menschen verschwunden sind?“
Apropos saubere Stadt. Dieses mehrheitstaugliche Motto stand Pate bei der Verknüpfung des Wegweisungsartikels mit den Änderungen im Übertretungsstrafgesetz betreffs der Einführung von Bussen gegen Littering und unerlaubtes Plakatieren. Das „Bündnis Luzern Für Alle – Wegweisung ist Willkür!“ hat gegen dieses Paket, das Abfall mit unerwünschten Menschen verknüpft, beim Bundesgericht Beschwerde erhoben. Da der Entscheid noch hängig ist, bleibt uns nur zu hoffen, dass der Mehrheit der Stimmenden klar ist, dass es hier um einen massiven Grundrechte-Abbau geht, der nicht damit gerechtfertigt werden kann, nichts gegen Bussen für das weit herum im begründeten Verdacht stehende, störende Littering zu haben! Wir sagen uns dass diese Litteringbussen, falls eine Mehrheit wirklich auch zukünftig keine grösseren gesellschaftlichen Probleme sieht, in der Politik schon noch ein offenes Ohr findet und wir dagegen dann auch nicht Unterschriften sammeln gingen.
Manuel Späni vertritt die Jungen Grünen im „Bündnis Luzern für Alle – Wegweisung ist Willkür!“
